Diesel-Skandal: EU-Kommission soll europaweite Sammelklagen vorbereiten

Laut einem Zeitungsbericht will die EU-Kommission einen Vorstoß für europaweite Sammelklagen unternehmen. Damit könnten Verbände Schadenersatzklagen gegen Autohersteller einreichen. Das ginge weit über ein Vorhaben der Bundesregierung hinaus.

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Diesel-Skandal: EU-Kommission will mit Sammelklagen Verbraucherschutz stärken
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Die EU-Kommission plant laut einem Bericht in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe die europaweite Einführung von Sammelklagen. Damit würden Verbraucherschutzorganisationen und Verbände das Recht bekommen, im Namen von Geschädigten gegen Unternehmen vor Gericht zu ziehen.

Der Abgas-Skandal bei VW

Mehr als zwei Jahre nach Aufdeckung des Abgasskandals rund um Volkswagen und andere Autohersteller würde diese Maßnahme die Rechte von Verbrauchern erheblich stärken – und sogar deutlich über vergleichbare Pläne der Bundesregierung hinausgehen.

Am kommenden Mittwoch soll laut Bericht die EU-Kommission den Vorstoß zur europaweiten Einführung von Sammelklagen beschließen. Bei dem Richtlinienentwurf, der Teil eines größeren Verbraucherschutzpakets sei und nach eigenen Angaben den Funke-Redaktionen vorliegt, sei die EU-Justizkommissarin Vera Jourová federführend gewesen. Zudem habe der VW-Dieselskandal den Ausschlag gegeben, mit dem Vorhaben die Rechte von Verbrauchern in der EU zu stärken.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass Verbände auch Schadenersatzansprüche einklagen können. Dazu könnten das Recht auf Rückzahlung, Preisnachlass, Ersatz oder Reparatur gehören. Dabei müssten allerdings die Schäden in den Einzelfällen vergleichbar sein sowie die Zahl und die Identität der geschädigten Kunden offengelegt werden.

Der Kreis der Klageberechtigten soll auf qualifizierte Institutionen aus dem Non-Profit-Bereich beschränkt sein. Diese Einschränkung zielt laut Bericht gegen das Entstehen einer aus den USA bekannten "Klageindustrie", wobei Anwälte teils ohne Mandat der Betroffenen Unternehmen mit Klagen überziehen.

Beim Vorhaben der EU-Kommission müssten Klageberechtigte außerdem in Fall von Schadenersatzansprüchen darlegen, wie sie die Klage finanzieren. Das Erteilen einer Klageerlaubnis sowie die Ausgestaltung der weiteren Regeln lägen hauptsächlich bei den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Der Vorstoß der EU-Kommission würde erheblich über das Vorhaben der Bundesregierung hinausgehen, die kürzlich das im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD beschlossene Instrument der Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht hat. Bei diesem Verfahren müssten zunächst mindestens 10 Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und es müssten sich in den folgenden zwei Monaten mindestens 50 weitere Betroffene in einem Register anmelden. Ein Musterprozess würde diesem Verfahren nach lediglich die strittige Frage grundsätzlich klären – anschließend müssten alle geschädigten Verbrauchen in individuellen Prozessen ihre Ansprüche geltend machen.

Die Grünen hatten dieses Vorhaben kürzlich als "absolute Minimallösung" kritisiert und die Möglichkeit von Gruppenklagen gefordert. Bereits Ende 2017 hatten mehr als 15.000 Verbraucher über die Plattform eines deutschen Rechtsdienstleisters ihre Klagen gebündelt, um ihnen größere Schlagkraft zu verleihen. (tiw)