Im Trickreich

Sachverständigen-Anhörung zu CO2-Flottenemissionen

Am Mittwoch findet eine Sachverständigenanhörung im Bundestag zur CO2-Flottenregulierung für die Jahre 2025 und 2030 statt. Experten wollen auf Lücken im System hinweisen, die sogar dazu führen könnten, dass Autos mit Verbrennungsmotor 2030 mehr verbrauchen dürfen als 2021

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Elektroautos, alternative Antriebe 4 Bilder
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Von
  • Christoph M. Schwarzer
Inhaltsverzeichnis

An Fantasie mangelt es den Fachgremien der internationalen Autoindustrie nicht. Bei den Verhandlungen über die CO2-Flottengrenzwerte für die Jahre 2025 und 2030 sind die Lobbyisten kreativ. Nach außen entsteht der Eindruck, als würden die Autos in der Europäischen Union gesetzlich verordnet immer sparsamer werden. Ein zweiter Blick aber offenbart: Wenn sich die Beharrungskräfte durchsetzen, passiert wenig. Oder nichts. Vielleicht dürfen Pkw mit Verbrennungsmotor bald sogar mehr verbrauchen – das wäre nicht im Sinn von Halterkaufkraft und Ressourcenschonung.

Die Sachverständigen-Anhörung im Deutschen Bundestag zu Lücken und Aushöhlungen der CO2-Regulierung findet am 27. Juni öffentlich stattfindet. Peter Mock vom International Council on Clean Transportation (ICCT) ist einer der Experten und hat im Vorfeld seine Kritik an den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission vorgelegt. Zwei repräsentative Punkte zeigen, mit welchen Hebeln die CO2-Vorgaben wirkungslos gemacht werden könnten.

Umstellung von NEFZ auf WLTP

Das erste Einfallstor für die Aufweichung der CO2-Limits ist die Umstellung vom veralteten Messzyklus NEFZ (abgekürzt für Neuer Europäischer Fahrzyklus) auf das neue Verfahren WLTP (für Worldwide harmonized Light Vehicle Testing Procudere).

Bisher war der Grenzwert in absoluten Zahlen festgesetzt. Konkret: Bis inklusive 2021 müssen die durchschnittlichen CO2-Emissionen aller tatsächlich neu zugelassenen Autos eines Herstellers den Wert von 95 Gramm pro Kilometer einhalten. Wegen der drohenden Strafzahlungen wollen der deutsche Volkswagen-Konzern, die französische PSA Group oder die japanische Toyota Motor Corporation in dieser Hinsicht unbedingt erfolgreich sein.

Im Zeitraum von 2022 bis 2025 jedoch, also nach der Umstellung auf WLTP, ist keine absolute Zahl, sondern eine prozentuale Reduktion Kern der Verhandlungen. Es ist also aus Industriesicht besonders attraktiv, nach Jahren der CO2-Optimierung im NEFZ plötzlich relativ schlechte WLTP-Zahlen zu präsentieren. Hierfür, so sagt es der ICCT, könne zum Beispiel ein Automatikgetriebe bis 2021 auf NEFZ und für Neufahrzeuge ab 2022 auf WLTP optimiert werden.

Außerdem verbietet das Gesetz zwar, dass die CO2-Werte für ein Fahrzeug zu niedrig ausgewiesen werden – eine Abweichung nach oben aber ist völlig legal: „Erste WLTP-Daten weisen darauf hin, dass dieses Schlupfloch bereits genutzt wird und die Werte unrealistisch hoch sind“, sagt dazu Peter Mock vom ICCT. Von diesem künstlich erhöhten Niveau ausgehend wäre es technisch aufwandsarm, prozentuale Reduzierungen nachzuweisen.