BAFA fordert Kaufprämien für Tesla Model S zurück

Kunden, die vor dem 6. März 2018 ein „Tesla Model S“ erworben haben, müssen eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gezahlte Kaufprämie zurückerstatten. Das BAFA ist in den in Gesprächen mit Tesla an einer einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden gescheitert

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Elektroautos, alternative Antriebe
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Von
  • Florian Pillau

Cockpit eines Tesla Model S

(Bild: h/o Archiv)

Kunden, die vor dem 6. März 2018 ein „Tesla Model S“ erworben haben, müssen eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gezahlte Kaufprämie zurückerstatten. Das gab das BAFA heute (17. Juli 2018) bekannt. Die Behörde ist in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit Tesla an einer einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden gescheitert und sieht sich „aufgrund der Vorgaben in Verwaltungs- und des Haushaltsrecht“ zur Rückabwicklung gezwungen.

Der Erwerb eines Elektrofahrzeugs ist nach diesen Gesetzen nur dann förderfähig, wenn das jeweilige Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro am Markt verfügbar ist. Es hätte also zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Liefervertrages tatsächlich bestell- und lieferbar gewesen sein müssen. Das war für das „Tesla Model S“ im Herbst 2017 nicht gegeben. Daher musste die Förderung am 30. November 2017 gestrichen werden.

Tesla Motors hatte eine vom BAFA gewährte Frist zur Lösung des Problems bis Anfang Juli 2018 ohne Vorschlag verstreichen lassen. Eine Rückabwicklung ist laut BAFA daher unausweichlich. Sie betrifft etwas über 800 Tesla-Kunden, die vor dem 6. März 2018 ein Tesla Model S erworben haben. Weitere 250 Verträge, die aufgrund des Klärungsbedarfs noch nicht abschließend beschieden wurden, müssen abgelehnt werden. Die Antragstellern bekommen in den nächsten Wochen Post vom BAFA, Rückfragen werden unter der Telefonnummer 06196/908-1009 beantwortet.

Ab 6. März 2018 ist das Tesla Model S wieder förderfähig. Kunden, die es am 6. März 2018 oder später erworben haben, können ihre Förderung über die Internetseite des BAFA unter www.bafa.de beantragen. (fpi)