Telekom soll höhere Entgelte rückwirkend einfordern dürfen

Die Bundesregierung hat wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in die Wege geleitet.

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Telekom soll höhere Entgelte rückwirkend einfordern dürfen

(Bild: dpa, Uwe Anspach)

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Die Deutsche Telekom soll vor Gericht erstrittene höhere Entgelte für Vorleistungen künftig auch rückwirkend einfordern dürfen – aber nur bei großen Wettbewerbern. Das sieht eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor, die das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Von Vorleistungen wird zum Beispiel gesprochen, wenn Telefonanbieter die Kabel der Telekom mitnutzen, weil sie keine eigenen besitzen.

Die Telekom bekommt dafür und für weitere Vorleistungen von den Wettbewerbern Geld. Die Höhe dieser Entgelte legt regelmäßig die Bundesnetzagentur fest. Gegen diese Festlegungen können die Unternehmen gerichtlich vorgehen, was in der Regel auch geschieht, weil die Entgelte je nach Standpunkt als zu hoch oder zu niedrig angesehen werden.

In den Fällen, in denen die Telekom gerichtlich ein höheres Entgelt durchsetzen konnte, durfte sie dieses bislang nicht rückwirkend von den Wettbewerbern einfordern. Dies soll bei kleineren Unternehmen bis zu einer Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro auch weiterhin so bleiben. Erst darüber hinaus sollen die Wettbewerber rückwirkend zahlen müssen, so sieht es der Änderungsvorschlag des Kabinetts vor.

Damit will die Bundesregierung eine Vorgabe des Bundesverfassungsberichts umsetzen. Diese vom Bundesministerium für Wirtschaft vorgeschlagene Anpassung des Telekommunikationsgesetzes soll eine "angemessene Balance zwischen Wettbewerbsschutz und Rechtschutzgewährleistung" schaffen, wie es in einer Mitteilung des BMWi hieß. Der Rechtsschutz der marktmächtigen Anbieter werde künftig nur noch gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen eingeschränkt. (mit Material der dpa) / (anw)