Bilanz zum NetzDG: Google löscht mehr als Facebook, Twitter weit zurück

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist seit einem halben Jahr in Kraft und die Netzwerke ziehen Bilanz und es zeigen sich erste Unterschiede.

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Löschzentrum von Facebook

Blick ins Löschzentrum von Facebook in einem Service-Center in Berlin.

(Bild: dpa, Soeren Stache)

Lesezeit: 3 Min.

Facebook, YouTube und Twitter haben ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des NetzDG eine erste Bilanz gezogen. Auf der Videoplattform YouTube sind in diesem Zusammenhang in den ersten sechs Monaten 213.330 Inhalte gemeldet worden, wie die Google-Tochter am Freitag mitteilte. Zeitgleich erklärte Facebook, dass es im selben Zeitraum gerade einmal 1704 Beiträge gewesen seien. Bei Twitter gingen 264.818 Beschwerden ein. Bußgelder musste keiner der Konzerne zahlen.

Das Gesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten war, setzt bestimmte Löschfristen bei offensichtlich strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung fest. Die Beiträge sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Geldstrafen in Millionenhöhe. Beschwerden über mangelhafte Löschungen hatte es überraschend wenige gegeben.

Bei YouTube wurden etwa 27 Prozent der 214.827 gemeldeten Inhalte entfernt, da sie nach Meinung des Konzerns gegen die NetzDG-Strafbestände oder die Community-Richtlinien des Videodienstes verstießen. 92 Prozent davon wurden innerhalb von 24 Stunden gesperrt oder gelöscht. Bei Facebook wurden von 1704 gemeldeten Beiträgen 362 geblockt oder entfernt – das sind rund 21 Prozent. Twitter wiederum entfernte nur 28.645 der gemeldeten Inhalte – knapp 11 Prozent – entweder ganz von der Plattform oder sperrte sie in Deutschland. Ganz anders sieht es dagegen bei Google+ aus, dort wurden von nur 2769 beanstandeten Inhalten 1277 entfernt, das sind über 46 Prozent.

Besonders häufig gemeldet und entfernt wurden bei Youtube Beiträge, die unter "Hassrede oder politischen Extremismus" fallen sollen. Es folgen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und "pornografische Inhalte". Bei Facebook führen Beschwerden wegen "Beleidigung", "übler Nachrede" und "Volksverhetzung" die Liste der Beschwerde- und Löschgründe an. Bei Twitter sieht es ähnlich aus, hier erfolgten aber auch viele Löschungen oder Sperrungen wegen einer "öffentlichen Aufforderung zu Straftaten".

Dass die Zahlen der gemeldeten Inhalte vor allem im Vergleich zu Facebook so weit auseinanderliegen, hat wohl auch mit dem unterschiedlichen Meldeweg zu tun. So kritisierte das Bundesjustizministerium den "komplizierten Beschwerdeweg" bei Facebook.

Gerd Billen, Staatssekretär im Ministerium, zeigte sich am Freitag zufrieden, dass das Gesetz erste Wirkung zeige: "Dennoch, wir stehen erst ganz am Anfang." Das NetzDG hatte allerdings auch für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Plattformbetreiber dazu verleitet, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen. (mit Material der dpa) / (mho)