Verfassungsschutz: Gesetz gegen Hass im Netz behindert Rechtsextreme

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erschwert rechtsextremen Gruppen die Verbreitung von Propaganda und die Mitgliederrekrutierung, sagt der Verfassungsschutz.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 218 Kommentare lesen
Löschzentrum von Facebook

(Bild: dpa, Soeren Stache)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa

Das Gesetz gegen Hass im Netz erschwert dem niedersächsischen Verfassungsschutz zufolge rechten Gruppen die Verbreitung ihrer Propaganda. Vor allem beim Werben um Nachwuchs sei das Gesetz ein Hindernis für rechte Gruppierungen, teilte die Behörde in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) war Anfang 2018 in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen – und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Wer der Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Allerdings war das Gesetz immer wieder auf Kritik gestoßen. Gegner argumentieren, dass es die Plattformbetreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren.

In Niedersachsen hatte das Gesetz bereits Konsequenzen für Rechtsextreme. "Zuletzt wurden im Mai 2018 die Profilseiten, die der rechtsextremistischen Identitären Bewegung Deuschland (IBD) zugerechnet werden, in den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram gesperrt beziehungsweise gelöscht", teilte der niedersächsische Verfassungsschutz mit. Köpfe der Gruppe wollten mit ihren Aktivitäten daraufhin zu in Russland gegründeten sozialen Netzwerken umziehen – bislang nach Erkenntnissen der Behörden mit mäßigem Erfolg: "Einen maßgeblichen Anstieg entsprechender Profile in den genannten Netzwerken hat die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde bisher (...) nicht feststellen können", heißt es von der Behörde.

Werbung an Infotischen oder bei Kundgebungen hat laut Verfassungsschutz "einen signifikant geringeren propagandistischen Effekt für entsprechende Organisationen als die Darstellung eigener Aktivitäten in sozialen Netzwerken". Bei den Identitären ein besonderes Problem: Diese Gruppe ziele vor allem auf eine junge Anhängerschaft zwischen 15 und 30 Jahren – und gerade die ließen sich deutlich besser im Netz ansprechen als analog.

Auch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz sieht erste Auswirkungen des Gesetzes. Es würde rechtsextremen Gruppen die Suche nach neuen Mitgliedern erschweren. "Nach der Löschung von Accounts beispielsweise auf Facebook, Instagram oder YouTube führt eine Abwanderung auf eine alternative Plattform zu einem Schwund an Followern. Eine geringere Reichweite erschwert dann die Rekrutierung neuer Mitglieder."

Die großen sozialen Netzwerke sind verpflichtet, Zahlen zu Beschwerden bekannt zu geben. Laut der ersten Halbjahresbilanz wurden beim Videodienst YouTube von Januar bis Juni knapp 215.000 Inhalte gemeldet. Bei der Google-Tochter wurden etwa 27 Prozent der gemeldeten Inhalte entfernt, da sie NetzDG-Straftatbestände darstellten oder gegen die Community-Richtlinien verstießen. Bei Twitter gingen sogar knapp 265.000 Beschwerden ein. Bei etwas mehr als jeder zehnten Beschwerde wurden die Inhalte blockiert oder entfernt. Bei Facebook – wo ein komplizierteres Meldeverfahren existiert – wurden lediglich 1704 Beiträge beanstandet. Davon wurden 362 geblockt oder entfernt, das entspricht etwa 21 Prozent. Bußgelder musste nach eigenen Angaben aber keine der drei Plattformen zahlen. (olb)