Technische Abnahme

Die eKFV auf der letzten Meile: Die E-Scooter und der TÜV

Elektro-Kleinstfahrzeuge werden als der niederschwelligste Teil einer entstehenden Elektromobilität gesehen, weil sie günstig und unkompliziert die sogenannte „Last Mile“ erschließen könnten. Neueste Entwürfe zu einer Legalisierung dieser Kleinstfahrzeuge findet aber selbst der TÜV mobilitätsfeindlich

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Von
  • Florian Pillau

Elektro-Kleinstfahrzeuge werden als der niederschwelligste Teil einer entstehenden Elektromobilität gesehen, weil sie günstig und unkompliziert die sogenannte „Last Mile“ erschließen könnten. Neueste Entwürfe zu einer Legalisierung dieser Kleinstfahrzeuge findet aber selbst der TÜV mobilitätsfeindlich.

Die Bundesregierung arbeitet seit Jahren an der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ (eKFV), um zumindest zu klären, ob sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und wenn ja, wie. Noch ist ihr Betrieb auf öffenlich zugänglichen Verkehrsflächen illegal und viele aktuelle und potenzielle Nutzer wünschen sich daher sehnlichst eine Regelung.

Optimisten erwarten diese noch in diesem Jahr, wahrscheinlich wird sie aber frühestens 2019 in Kraft treten. In einer heute herausgegebenen Stellungnahme wünscht sich der TÜV-Verband eine „Regulierung solcher Fahrzeuge mit Augenmaß“.

Sympathie für niederschwelliges Angebot

Die Kleinstfahrzeuge werden als der niederschwelligste Teil einer entstehenden Elektromobilität gesehen, weil sie günstig und unkompliziert einen neuen Bereich motorisieren können: Die sogenannte „Last Mile“, gemeint sind damit Strecken wie die zwischen ÖPNV und Arbeitsplatz respektive Wohnort. Die geplante eKFV erfasst Fahrzeuge wie Elektro-Tretroller oder Segways, die über eine Lenk- oder Haltestange verfügen, bis zu 20 km/h schnell sind und nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen. Also zwar ohne Sitz, nicht aber elektrifizierte Skate- oder Hoverboards.

Dem TÜV sind die neuen Fahrzeuge sympathisch: „Elektro-Tretroller sind Teil des zukünftigen Mobilitätsmixes in unseren Städten und sollten so flexibel und praktikabel wie möglich reguliert werden“. Im Mittelpunkt sollte dabei die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer stehen. Sie könnten „im Zuge von multimodalen Verkehren insbesondere den innerstädtischen Verkehr entlasten und Verkehrsträger vernetzen“.

Nachteile durch Gleichstellung mit Kraftfahrzeugen

Doch steht gerade diesem potenziellen Vorteil laut TÜV die Versicherungspflicht, wie sie der aktuellen Entwurf für die eKFV fordert, entgegen. Kraftfahrzeugen gleichgestellt dürften sie vom Nutzer dann nicht mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden. Ein solches Mitnahmeverbot widerspreche jedoch dem Mobilitätsgedanken, bei dem Roller mit Elektromotor eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln sein sollen. Daher sollte eine Mitnahme in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen oder auch Nah- und Fernverkehrszügen grundsätzlich möglich sein.

Der TÜV wünscht sich zudem eine Erweiterung der künftigen eKFV auf Elektro-Skateboards (Test) und Hoverboards, die keinen Lenker haben und nur über das Gleichgewicht gesteuert werden, damit die bereits im Handel erhältlichen Fahrzeuge nicht illegal bleiben.

Eine weitere Lücke in der Verordnung sieht der TÜV-Verband bei der Sicherheit von Elektronik und Batterie, „da bei E-Scootern in der Regel besonders leistungsfähige Hochenergiezellen zum Einsatz kommen“. Er fordert, Prüfungen für das Batteriemodul und die elektrische Sicherheit durch die Verordnung vorschreiben. Dabei könne sich der Gesetzgeber „an den bewährten Regelungen für Elektrofahrräder orientieren“. Wer vom Gesetzgeber mit den technischen Untersuchungen beauftragt zu werden wünscht, braucht Deutschlands größte Prüforganisation gar nicht vorzuschlagen. (fpi)