EU-Parlament gegen deutsche Pkw-Maut

Deutschlands Pläne für die Pkw-Maut bekommen erneut Gegenwind aus der EU. Das Europaparlament stimmte für einen Gesetzesvorschlag, der vorsieht, Mautgebühren künftig an die zurückgelegte Entfernung zu koppeln

vorlesen Druckansicht 7 Kommentare lesen

(Bild: BMVI)

Lesezeit: 1 Min.

Der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt machte aus der Pkw-Maut eine Infrastrukturabgabe. Umgesetzt ist das Projekt bis heute nicht.

(Bild: BMVI)

Deutschlands Pläne für die Pkw-Maut bekommen erneut Gegenwind aus der EU. Das Europaparlament stimmte am Donnerstag (25. Oktober 2018) für einen Gesetzesvorschlag, der vorsieht, Mautgebühren künftig an die zurückgelegte Entfernung zu koppeln. Die schon beschlossene, aber noch nicht eingeführte deutsche Pkw-Maut soll hingegen pauschal für bestimmte Zeiträume erhoben werden – ähnlich dem Vignetten-Prinzip. Damit wäre sie inkompatibel mit dem neuen EU-Recht.

Schon im Mai 2017 hatte die EU-Kommission die Abkehr von zeitbezogenen Maut-Gebühren vorgeschlagen, um die tatsächliche Straßennutzung akkurater widerzuspiegeln. Der damalige deutsche Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) forderte daraufhin, dass die EU-Mitgliedstaaten die Freiheit haben müssten, selbst über ihr Maut-System zu entscheiden. Das EU-Parlament stimmte nun sogar für eine Verschärfung der Kommissionspläne: Für Autos soll die streckenbezogene Maut zwei Jahre früher kommen, nämlich 2026; für Lastwagen schon 2023. Bevor neue EU-Regeln verabschiedet werden können, muss sich das Parlament noch mit den Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss einigen.

In Deutschland soll die von der CSU geforderte Pkw-Maut in dieser Wahlperiode eingeführt werden. Einen Termin gibt es noch nicht. Die Gebühr soll auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden. Inländische Autofahrer sollen im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Mautzahler sollen dabei nicht an aufgeklebten Vignetten, sondern über einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich erkannt werden. (mfz)