Online-Handel: EU-Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking tritt in Kraft

Online-Händler müssen den Verbrauchern in der ganzen EU zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren. Es gibt aber einige Ausnahmen.

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Online-Handel: EU-Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking tritt in Kraft

(Bild: pixabay.com)

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Gut zweieinhalb Jahre, nachdem die EU-Kommission das Aus für ungerechtfertigte Blockaden im grenzüberschreitenden E-Commerce einleitete, tritt die entsprechende, im Gesetzgebungsverfahren etwas eingedampfte Verordnung am Montag in Kraft.

Pünktlich für die Weihnachtseinkäufe im Netz dürfen Online-Shopper damit nicht mehr auf eine Webseite in ihrem Herkunftsland mit teureren Angeboten umgeleitet werden, wenn sie etwa einen Kühlschrank oder Tickets für Konzerte oder Vergnügungsparks erwerben wollen. Händler oder Diensteanbieter können Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten ferner nicht mehr pauschal den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren.

Webshops dürfen den Verkauf von Produkten an Kunden auch nicht mehr verweigern, wenn sie keine Möglichkeit sehen, die erstandenen Waren über die Grenze liefern zu lassen. Käufer können ihre Bestellung fortan vor Ort abholen oder auf eigene Faust eine Zustellung arrangieren. Verbraucher dürfen nicht mehr gezwungen werden, mit einer Kredit- oder Debitkarte zu bezahlen, die im Land des Verkäufers ausgestellt wurde. Für das Hosting einer Website oder andere elektronisch verfügbare Dienste wie Cloud Computing können Anbieter keinen Aufschlag mehr für Kunden in anderen EU-Ländern berechnen.

Online-Händler können ihre Preise, ihre auf die EU ausgerichteten Webauftritte und ihre Marketingtätigkeiten aber weiterhin frei gestalten und beispielsweise Angebote auf bestimmte Kundengruppen wie Jugendliche oder Geschäftskunden ausrichten. Voraussetzung dafür ist, dass sie niemand auf Grundlage der Nationalität, des Wohnsitzes oder der Niederlassung diskriminieren.

Die EU-Verordnung zu ungerechtfertigtem Geoblocking gilt nicht für digitale Medien wie E-Books, Musikstücke, Filme und Computerspiele sowie Streamingdienste. Finanzdienstleistungen für Privatkunden sowie der Verkehrsbereich bleiben ebenfalls außen vor. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission war weiter gefasst. Die Brüsseler Regierungsinstitution soll innerhalb der nächsten zwei Jahren den Anwendungsbereich überprüfen. Dabei will sie auch untersuchen, ob in den unberücksichtigt gebliebenen Sektoren verbleibende ungerechtfertigte Handelsschranken beseitigt werden sollten.

Die Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, die neuen Regeln umgehend effektiv durchzusetzen. Dazu müssen sie geeignete Stellen benennen. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Regeln überwachen. Die Kommission geht davon aus, dass die Verbraucher auf Basis der Vorschriften eine größere Auswahl an Produkten zu wettbewerbsfähigen Preisen und damit bessere Angebote erhalten. Gleichzeitig könnten Unternehmen ihre Kundenbasis grenzüberschreitend erweitern sowie ihre Transaktions- und Verwaltungskosten verringern.

Laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage im Auftrag der Vergleichsseite Idealo haben 71 Prozent der Deutschen schon mindestens einmal gezielt etwas im Ausland bestellt, rund die Hälfte sogar mehrfach. Am häufigsten kauften die Verbraucher dabei im europäischen Ausland ein, China und die USA folgen auf den Plätzen zwei und drei. 93 Prozent der Online-Shopper waren beim grenzüberschreitenden E-Commerce mit der Zahlungsabwicklung zufrieden, 82 Prozent mit der Lieferung. Befragt wurden 1.034 Online-Shopper zwischen 18 und 69 Jahren.

Allerdings hat fast die Hälfte schon schlechte Erfahrungen gemacht: Bei 44 Prozent ist bei der Bestellung etwas schief gelaufen. Am häufigsten nannten die Teilnehmer dabei verspätete Zustellungen, minderwertige Ware oder Probleme mit dem Zoll. Als häufigsten Grund für einen Kauf in ausländischen Online-Shops gaben die Befragten zu 70 Prozent an, dass die gesuchten Produkte oder Modellvarianten in Deutschland nicht erhältlich seien. Daneben sind für mehr als zwei Drittel aber auch günstigere Preise ein wichtiger Anreiz. Laut einer Kommissionsstudie von 2015 konnten Verbraucher aus einem anderen EU-Land auf 64 Prozent von 1400 untersuchten E-Commerce-Seiten wegen Geoblocking nicht einkaufen. (tiw)