E-Tretroller ab 2019 legal, Blinkerpflicht könnte fallen

Die Erlaubnis des Bundesverkehrsministeriums für Tretroller mit Elektromotor kommt wohl erst 2019. Zu viele politische und juristische Stationen muss die geplante Verordnung zu „Elektrokleinstfahrzeugen“ noch passieren. Möglicherweise werden einige geplante Regelungen auch noch überarbeitet

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Elektro-Tretroller
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  • dpa

Die Erlaubnis des Bundesverkehrsministeriums für Tretroller mit Elektromotor kommt wohl erst 2019. Zu viele politische und juristische Stationen muss die geplante Verordnung zu „Elektrokleinstfahrzeugen“ noch passieren. Möglicherweise werden einige geplante Regelungen auch noch überarbeitet.

Der E-Floater von Floatility

(Bild: Christoph M. Schwarzer)

Das geht aus Mitteilungen des Ministeriums und einer Behandlung des Themas im Bundestag hervor. Bisher ist das Fahren mit Elektro-Tretrollern auf öffentlichen Straßen und Wegen verboten. Die Erlaubnis wird aber seit längerem vorbereitet. Mehrere Firmen und Start-ups bereiten bereits umfangreiche Angebote für Elektro-Tretroller zum Ausleihen etwa in Berlin vor – ähnlich wie die Leih-Fahrräder, Car-Sharing-Autos und Elektro-Motorroller in vielen deutschen Großstädten. In amerikanischen Städten, aber auch in Moskau, Paris und Wien gibt es das Modell bereits.

Das Bundesverkehrsministerium erklärte jetzt, im Erlaubnisverfahren würden derzeit noch Rückmeldungen aus der Länder- und Verbändeanhörung ausgewertet. Dann werde der Entwurf für die Verordnung der Europäischen Kommission zur Notifizierung zugeleitet und danach noch im Bundesrat behandelt. Sollte die Erlaubnis in den ersten Monaten des Jahres in Kraft treten, könnten zum Frühjahr oder Sommer in den Großstädten Hunderte Roller zum Ausleihen bereitstehen.

Geplant war bisher, dass die Elektro-Roller mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Radwegen und meist auch auf Straßen fahren dürfen. Sie sollten eine Lenkstange, zwei Bremsen, Blinker und eine Versicherungsplakette haben. Der Fahrer muss mindestens einen Mofa-Führerschein haben. Skateboards mit Elektromotor und Hoverboards mit zwei seitlichen Rädern, bleiben auf Straßen und Wegen verboten.

Weil es aber viel Kritik wegen einer möglichen Überregulierung gab, steht die endgültige Regelung offenbar noch nicht fest. Der Entwurf könne sich noch ändern, räumte das Ministerium auf Anfrage ein. Und in einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage heißt es, „im Rahmen eines Forschungsprojektes“ würden auch noch Einsatzmöglichkeiten von anderen Elektro-Fahrzeugen ohne Lenkstange untersucht – also etwa von Skateboards. Nachgedacht wird wohl auch noch über die geforderte Versicherungspflicht und die Blinker, wie aus dem Bundestag zu hören war.

Die Blinker-Regelung könnte wegfallen, Handzeichen wie beim Radfahren genügen. Bei den Rollbrettern mit Elektroantrieb sei zunächst eine Sondergenehmigung für zwei Jahre geplant, um in dieser Zeit Erfahrungen zu sammeln.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel erklärte: „Die Bundesregierung hat möglicherweise gemerkt, dass sie mit ihrem restriktiven Verordnungsentwurf eine Entwicklung ausbremst, die eine Chance für die notwendige Verkehrswende darstellt. Nun kommt es darauf an, dass sie ihren Verordnungsentwurf gründlich überarbeitet und von überzogenen Vorgaben befreit.“ Das Ministerium müsse sich bei den technischen Vorgaben an europäischen Standards orientieren und den „deutschen Sonderweg mit seiner überzogenen Bürokratie“ aufgeben. „Insbesondere muss auf eine Führerscheinpflicht verzichtet werden.“ (fpi)