Ghosn beteuert vor Gericht in Japan seine Unschuld

Der seit Wochen in Japan in Untersuchungshaft sitzende frühere Verwaltungsratschef des Renault-Partners Nissan, Carlos Ghosn, hat bei seinem ersten Auftritt vor Gericht seine Unschuld beteuert. „Euer Ehren, ich bin unschuldig“, sagte der 64-jährige Automanager am Dienstag

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Carlos Ghosn K-ZE
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  • dpa

Der seit Wochen in Japan in Untersuchungshaft sitzende frühere Verwaltungsratschef des Renault-Partners Nissan, Carlos Ghosn, hat bei seinem ersten Auftritt vor Gericht seine Unschuld beteuert. „Euer Ehren, ich bin unschuldig“, sagte der 64-jährige prominente Automanager am Dienstag (8. Januar 2019) dem vorsitzenden Richter. Er war am 19. November wegen Verdachts auf Verstoß gegen Börsenauflagen festgenommen worden. Er habe „immer ehrenhaft und legal“ gehandelt.

Ghosn Anfang Oktober 2018 auf der Präsentation des Renault K-ZE, einem Batterieauto für China.

(Bild: Renault)

Ghosn hatte bei Gericht eine Forderung eingereicht, die Gründe für seine Untersuchungshaft zu hören. Einen Termin für einen Prozess gegen den Automanager gibt es noch nicht. „Ich werde zu Unrecht beschuldigt“, sagte Ghosn in seiner zehnminütigen Erklärung. Ghosn ist weiterhin Chef beim Nissan-Partner Renault. Nissan und auch der japanische Renault-Partner Mitsubishi haben Ghosn dagegen bereits Ende 2018 entlassen, wo er ebenfalls als Chef des Verwaltungsrats fungiert hatte.

Er habe stets „Liebe und Wertschätzung“ für Nissan gehabt, sagte Ghosn, jegliche seiner Handlungen beim Nissan-Konzern, den er einst vor der nahen Pleite gerettet hatte, sei mit dem Wissen und der Genehmigung relevanter Personen erfolgt.

Er habe „zwei Jahrzehnte meines Lebens“ dafür gewidmet, Nissan wieder aufzubauen. Japans Staatsanwaltschaft wirft Ghosn indes vor, jahrelang Einkommen zu niedrig angegeben zu haben. Zudem soll er private Investitionsverluste auf den Konzern übertragen haben. Am Dienstag äußerten sich die anwesenden Staatsanwälte jedoch nicht. Ghosn wies alle Anschuldigungen zurück. Er habe keinerlei Vergütungen von Nissan erhalten, die nicht offengelegt worden seien.

Vereinbarungen über Einkommen nach seinem Ausscheiden bei dem Konzern seien von internen und externen Anwälten begutachtet worden. Dennoch bleibt Ghosn vorerst weiter in Untersuchungshaft. Der Vorsitzende Richter Yuichi Tada erklärte, dass es in Anbetracht der Aussagen involvierter Personen sowie von Ghosn selbst möglich sei, dass Nissan Schaden zugefügt worden sei. Die Untersuchungshaft sei notwendig, da Beweise vernichtet werden könnten und Ghosn aus Japan fliehen könnte. (fpi)