Zweites Musterverfahren im VW-Abgasbetrug?

Das Oberlandesgericht in Stuttgart befasst sich noch einmal im Detail mit der Frage, ob die Rolle der Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE nicht doch in einem eigenen Prozess beleuchtet werden muss und nicht nur am Rande des großen Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
VW

(Bild: Volkswagen)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Der Porsche SE, Mehrheitseigner unter anderem an Volkswagen, könnte neuer Ärger drohen.

(Bild: Volkswagen)

Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart befasst sich am Mittwoch (6. Februar 2019) noch einmal im Detail mit der Frage, ob die Rolle der VW-Dachgesellschaft Porsche SE nicht doch in einem eigenen Prozess beleuchtet werden muss und nicht nur am Rande des großen Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG, das im September 2018 in Braunschweig begonnen hat. Die Klagen vieler Aktionäre, die sich durch den Abgasbetrug bei Volkswagen um ihr Geld gebracht sehen, könnten somit womöglich bald auch in einem Musterverfahren verhandelt werden.

Genau wie bei Volkswagen selbst werfen die Kläger der Porsche SE vor, sie zu spät über den Dieselskandal und dessen finanzielle Folgen informiert zu haben. Beide Unternehmen weisen die Vorwürfe zurück. Die Porsche SE hält die Mehrheit an Volkswagen, ihre eigenen Ergebnisse hängen nahezu ausschließlich an der Entwicklung der Geschäfte in Wolfsburg.

Der Senat unter dem Vorsitzenden Richter Stefan Vatter wird nun vor allem klären müssen, ob sich die Klagen gegen Volkswagen und die gegen die Porsche SE letztlich um dieselben Sachverhalte drehen. Dann müssten sie alle dem Prozess in Braunschweig zugeordnet werden. Wenn nicht, müsste es ein eigenes Verfahren geben. Wegen der engen Verschränkung der Fälle wäre Volkswagen dann in Stuttgart ebenfalls Beklagter, so wie es die Porsche SE im Verfahren gegen Volkswagen in Braunschweig ist.

Bislang hatte sich das Stuttgarter OLG recht eindeutig in Richtung Braunschweig positioniert und in einem sogenannten Hinweisbeschluss auch ausführlich dargelegt, warum es zumindest nach vorläufiger Einschätzung kein zweites Verfahren geben sollte. Zwischenzeitlich wurde der Senat aber neu besetzt. Wie der neue Vorsitzende Vatter den Fall bewertet, ist unklar (Az. 20 Kap 2/17).

Das Landgericht Stuttgart befasst sich seit Monaten mit etlichen Klagen von Anlegern und hat die Porsche SE in zwei Fällen auch schon zu Schadenersatz verurteilt. Gegen die Entscheidung haben beide Seiten Berufung eingelegt. Die Holding, weil sie die Klagen für unbegründet hält, die Kläger, weil sie deutlich mehr als die knapp 47 Millionen Euro gefordert hatten, die der Richter ihnen zugesprochen hat. Darüber muss aber ein anderer Senat des Oberlandesgerichts entscheiden. Gegen den Richter am Landgericht, der die Fälle verhandelt, haben Porsche SE und Volkswagen außerdem Befangenheitsanträge gestellt. Einmal ist Volkswagen mit diesem Ansinnen allerdings schon gescheitert. (mfz)