Facebook verweigert trotz BGH-Urteil den Zugriff auf das Konto einer Toten

2018 urteilt der BGH: Ein digitaler Nachlass gehört den Erben. Ein Streit um das Nutzerkonto einer Toten zwischen den Eltern und Facebook geht seitdem weiter.

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Zuckerberg

(Bild: dpa, Marcio Jose Sanchez/AP)

Lesezeit: 3 Min.
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  • dpa
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Im Streit um das digitale Erbe eines Mädchens hat dessen Familie nach Angaben ihres Anwalts einen Zwangsgeldbeschluss gegen Facebook erwirkt. Rechtsanwalt Christian Pfaff zufolge beläuft sich dieser auf 10.000 Euro. Die Eltern der 15-Jährigen aus Berlin hatten den Zugriff auf die Facebook-Kontoinformationen ihrer Tochter, die 2012 in einem U-Bahnhof ums Leben kam, vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erstritten. Aus dem nun ergangenen Beschluss des Berliner Landgerichts, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht hervor, dass Facebook das digitale Erbe des Mädchens nicht in ausreichender Form freigegeben habe.

Facebook sei bisher nicht der Verpflichtung nachgekommen, den Eltern "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten" der verstorbenen Tochter zu gewähren, heißt es darin. Das Gericht selbst äußerte sich zunächst nicht. Von Facebook hieß es, man prüfe die Entscheidung und mögliche nächste Schritte. Nach Auskunft von Anwalt Pfaff ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig.

Facebook ist der Auffassung, dem BGH-Urteil nachgekommen zu sein: "Wir fühlen mit der Familie. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben wir der Familie die Informationen des Kontos ihrer verstorbenen Tochter übermittelt, einschließlich aller Nachrichten, Fotos und Posts", teilte das Netzwerk mit.

Nach Auskunft von Anwalt Pfaff hatten sich die Eltern erneut an ein Gericht gewandt, weil ihnen nur ein USB-Stick mit einem 14.000 Seiten langen PDF-Dokument zur Verfügung gestellt worden sei. Die Eltern wollten laut Pfaff stattdessen auf das Facebook-Profil ihrer Tochter zugreifen, um dort Hinweise zu finden, ob die 15-Jährige möglicherweise Suizid beging.

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Facebook erklärte, die Einrichtung eines "passiven Modus", bei dem man auf Inhalte zugreifen, aber nicht darüber kommunizieren kann, sei technisch unmöglich. Im originalen, aktiven Modus verschickt ein Facebook-Profil beispielsweise auch selbsttätig Erinnerungen an Freunde.

Die Eltern der toten Jugendlichen hatten sich seit 2015 durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof geklagt. Dieser hatte im Juli 2018 in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass auch digitale Inhalte vererbbar sind und das Nutzerkonto des Mädchens für die Eltern zugänglich gemacht werde müsse.

Facebook hatte das aktive Konto des Teenagers nach dem Hinweis eines unbekannten Nutzers über den Tod des Mädchens in einen sogenannten Gedenkzustand versetzt. Auch den Eltern war damit kein Zugang zu dem originalen Facebook-Profil mehr möglich.

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(bme)