Diesel: Bundestag beschließt automatisierte Kameraüberwachung zur Fahrverbot-Kontrolle

Gegen die Stimmen der Opposition hat das Parlament eine Rechtsbasis für automatisierte Verkehrskontrollen verabschiedet, um Diesel-Fahrverbote durchzusetzen.

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Diesel: Bundestag beschließt automatisierte Kameraüberwachung zur Fahrverbot-Kontrolle
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Kommunen sollen künftig Verkehrsverbote für Diesel-Autos mit erhöhtem Schadstoffausstoß auch mit einem elektronischen Verfahren überwachen dürfen. Eine entsprechende Reform des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bundestag am Donnerstag mit der Mehrheit der großen Koalition befürwortet. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen.

Die Kontrollen in den Städten sollen nur stichprobenartig mithilfe mobiler Kfz-Kennzeichenscanner und einer Online-Abfrage von Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgen. Auf eine solche Korrektur des Entwurfs der Bundesregierung hatte sich Schwarz-Rot Anfang der Woche verständigt. Videoaufnahmen sollen nicht zulässig sein. Das Wort "Überwachung" hat die Koalition aus dem Text gestrichen, spricht nur noch von einer "Überprüfung der Einhaltung" von Fahrverboten.

Eine Befugnis für "verdeckte Kontrollen" enthält die Reform nicht mehr. Daten über das Fahrzeug müssen "unverzüglich" mit dem zentralen Fahrzeugregister abgeglichen werden. Je nach Ergebnis sind sie anschließend zusammen mit einem aufgenommenen Foto des Fahrers für Sanktionen an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder ebenfalls unverzüglich zu löschen.

Alle erhobenen Daten müssen spätestens nach zwei Wochen gelöscht werden, auch wenn ein eingeleitetes Ordnungswidrigkeitsverfahren bis dahin noch nicht abgeschlossen wurde. Die Informationen dürfen nur verarbeitet werden, um zu prüfen, ob ein Anlass für ein Bußgeldverfahren vorliegt. Ein Transfer ist nur an die für die Kontrolle der eingerichteten Verkehrsverbote zuständige Behörde zulässig.

Nach monatelangem Streit soll es nun ganz schnell gehen und der Entwurf schon am morgigen Freitag zusammen mit der parallel beschlossenen Reform des Bundes-Immissionsgesetzes auch den Bundesrat passieren. Dabei ist noch unklar, wie das automatisierte Verfahren konkret funktionieren soll. Eine Vertreterin des federführenden Verkehrsministeriums hatte am Dienstag im Innenausschuss des Bundestags eingeräumt, dass es dafür noch kein fertiges Gerät gebe.

Generell sei der Ansatz zwar praktikabel, erläuterte die Regierungsabgesandte. Neben der Kennzeichenabfrage beim Kraftfahrtbundesamt bestehe schon heute die Möglichkeit, Ergebnisse über das ebenfalls dort geführte Zentrale Verkehrs-Informationssystem (ZEVIS) "gegenzurastern". Um diese Abfrage der Halterdatei über portable Geräte durchzuführen, müsse anhand der neuen Rechtsgrundlage aber noch geeignete Technik entwickelt werden.

Der verabschiedete Entwurf unterscheidet sich deutlich vom ursprünglichen Vorstoß von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Damit hätte nach Ansicht von Kritikern eine vollautomatisierte Überwachungsinfrastruktur nebst Videoaufzeichnungen aufgebaut werden können. Die Regierung war Anfang des Jahres selbst bereits etwas zurückgerudert, was nach Ansicht einiger Sachverständige aber nicht ausreichte.

Trotz der Nachbesserungen machte Oliver Luksic für die FDP ein "Autofahrer-Überwachungsgesetz" mit "Diesel-Rasterfahndung" aus. Einen "unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" machte der Linke Andreas Wagner aus. Der vermurkste Gesetzentwurf "versagt auf der ganzen Linie", wetterte Stefan Gelbhaar (Grüne): "Sie wollen nur einen weiteren Baustein eines Überwachungsstaats installieren", warf er Schwarz-Rot vor. Der AfD-Abgeordnete Dirk Spaniel bezeichnete das Vorhaben als "Beschäftigungsprogramm für die kommunalen Behörden".

"Wir möchten nicht die Mobilität der Menschen einschränken", beteuerte Gero Storjohann (CDU). Datenschutzrechtliche Bedenken habe Schwarz-Rot mit den Änderungen ausgeräumt. Eine blaue Plakette sei nicht sachbezogen, da jede einzelne Stadt spezifische Lösungen gefunden habe. Für die SPD sprach Arno Klare von einem "letzten Baustein", falls Fahrverbote unvermeidbar seien. Es gebe "keine Totalüberwachung" und "keine intransparenten Datenpools, aus denen man sich einfach bedienen kann". (anw)