FDP will Zulassung von E-Tretrollern liberalisieren

Tretroller mit Elektromotor sollen schon bald auch in Deutschland unterwegs sein dürfen – der FDP aber gehen die geplanten Regelungen der Bundesregierung zu weit. Die Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag unter anderem, bei Elektrokleinstfahrzeugen die vorgesehene Versicherungspflicht abzuschaffen

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Elektroautos, alternative Antriebe
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  • dpa

Tretroller mit Elektromotor sollen schon bald auch in Deutschland unterwegs sein dürfen – der FDP aber gehen die geplanten Regelungen der Bundesregierung zu weit. Die Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag unter anderem, bei Elektrokleinstfahrzeugen die vorgesehene Versicherungspflicht abzuschaffen.

Der FDP gehen die geplanten Regelungen der Bundesregierung für Elektrokleinstfahrzeuge zu weit

(Bild: h/o Archiv)

FDP-Fraktionsvize Frank Sitta warb am Freitag für mehr Offenheit bei der individuellen Mobilität. Die bisherigen Vorschläge von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) seien zu bürokratisch. Um den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen, müssten die Menschen unkomplizierter vom Büro zur U-Bahn oder Busstation kommen. Die FDP schlägt eine Klassifizierung der E-Kleinstfahrzeuge vor: eine Freizeit- Pendler- und Sportlerklasse, mit unterschiedlich strengen Vorgaben.

Das Verkehrsressort hatte Ende Februar einen Verordnungsentwurf zur Zulassung von E-Scootern vorgelegt. Dieser liegt nun zur Prüfung bei der EU-Kommission in Brüssel. Angestrebt wird, dass die nötigen Vorschriften noch im Frühjahr in Kraft treten.

Der parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Steffen Bilger, sprach im Bundestag von einer ausgewogenen Lösung. Eine „Komplett-Liberalisierung“ sei keine Lösung gewesen, sagte er mit Blick auf Sicherheitsbedenken.

Konkret sollen demnach zunächst E-Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen können – je nach technisch möglichem Tempo schon für Jugendliche ab 12 oder 14 Jahren. Rechtlich sollen sie im Grunde wie Fahrräder behandelt werden, aber mit besonderen Vorgaben. Dabei soll ebenfalls nach möglicher Höchstgeschwindigkeit unterschieden werden.

E-Tretroller, die zwischen 12 und 20 Kilometer pro Stunde schnell sind, sollen demnach auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn genutzt werden. Langsamere Roller, die weniger als 12 Kilometer pro Stunde erreichen, sollen auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen unterwegs sein – gibt es diese nicht, ist nur innerorts notfalls auch die Fahrbahn möglich.

Eine Helmpflicht oder eine Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht geplant. Vorgesehen sind aber eine Versicherungspflicht und ein entsprechender Versicherungsaufkleber. Die kleinen E-Fahrzeuge sollen auch in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden dürfen. Das Ministerium bereitet außerdem eine Rechtsgrundlage für kleine Elektrogeräte ohne Lenkstange wie Hoverboards vor. (fpi)