Bestandsdatenauskunft: Zahl der Anfragen durch Bundeskriminalamt stark gestiegen

Immer öfter fordert das BKA Nutzerdaten von Providern an. Wie stark die Zahl gestiegen ist, geht aus einer Verhandlung am Bundesverfassungsgericht hervor.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 58 Kommentare lesen
Bestandsdatenauskunft: Zahl der BKA-Abfragen stark gestiegen

(Bild: By Rainer Lück 1RL.de [CC BY-SA 3.0 de], from Wikimedia Commons)

Lesezeit: 2 Min.

Das Bundeskriminalamt fordert von Internetprovidern immer öfter Kundendaten an. Gegenüber 2013 soll die Zahl der sogenannten Bestandsdatenauskünfte mittlerweile neunmal so hoch sein. Das geht aus Zahlenmaterial hervor, das dem Magazin Spiegel vorliegt.

Die für Computerkriminalität zuständige BKA-Abteilung SO ("Schwere und organisierte Kriminalität") soll laut dem Bericht 2017 neunmal so viele Anfragen an Provider gestellt haben wie noch 2013. Zwar werden diese Anfragen nicht statistisch erfasst, jedoch ergeben sie sich aus einer Auskunft der Bundesregierung im Rahmen eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das sich mit der Bestandsdatenauskunft von Behörden bei Telekommunikationsanbietern befasst. Behörden wollen dabei etwa anhand von IP-Adressen der Besucher von Websites die Anschlussinhaber ermitteln.

Laut Auskunft der Bundesregierung lassen sich aus den Rechnungen, die die Provider für die Anfragen stellen, Rückschlüsse auf die Zahl ziehen. Demnach soll es 2013 mehr als 2000 Anfragen durch die Abteilung SO gegeben haben, 2017 bereits mehr als 17.000 und bis Ende Juli 2018 schon 9365. Die tatsächlichen Zahlen dürften laut dem Bericht sogar höher sein, weil manche Kosten über die Staatsanwaltschaften verrechnet würden. Letztere bearbeiten nach Angaben der Bundesregierung die Anfragen ausländischer Dienste und leiten die Daten an diese weiter – das sogar, wenn kein Anfangsverdacht "im Rahmen der Geltung des deutschen Strafrechts vorliegt", wie der Spiegel zitiert.

Die Bundesregierung gibt als Grund für die stark gestiegenen Anfragen die zunehmende Nutzung von Internet und Smartphone an. Der Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Europawahl, Patrick Breyer, widerspricht im Spiegel jedoch dieser Darstellung. Die Abfragen seien vielmehr ein Standardverfahren geworden. "Wegen dieses politischen Überwachungswahns ist die Gefahr, zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch gestiegen", sagte Breyer.

Breyer hatte 2013 gemeinsam mit der Netzaktivistin Katharina Nocun eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft eingereicht. Den Zugriff auf IP-Adressen und Passwörter, aber auch auf PINs und PUKs von Mobiltelefonen hatte die Bundesregierung im März 2013 verabschiedet. Ende 2018 äußerte sich die damalige Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff (CDU) in einer Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde kritisch über das Gesetz: Das Auskunftsrecht der Behörden sei praktisch unbeschränkt und könnte allzu leicht auch unschuldige Bürger identifizieren, was Voßhoff als Verletzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bezeichnete.

(tiw)