Nur Privatleute bekommen 2500 Euro für verschrotteten Pkw

Abwrackprämie: Ministerium veröffentlicht Details

Die Umsetzung der Abwrackprämie für Altautos nimmt Konturen an. Wir fassen die Antragsprozedur für Privatleute zusammen und haben die Hotline-Telefonnummer der zuständigen Behörde

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  • ssu
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Berlin, 16. Januar 2009 – Die Umsetzung der Anfang der Woche beschlossenen Abwrackprämie für Altautos von 2500 Euro nimmt Konturen an. Heute hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Zehn-Punkte-Katalog mit Erläuterungen sowie die Nummer einer Telefon-Hotline für Interessenten veröffentlicht.

Begrenzte Mittel

Wer sich noch nicht scher ist, ob es sich lohnt, seinen mindestens neun Jahre alten Wagen zu verschrotten, um in den Genuss der offiziell so genannten "Umweltprämie" beim Neuwagenkauf zu kommen, sollte nicht allzu lange überlegen: Zwar läuft die Antragsfrist bis zum Jahresende, doch die Prämien werden getreu dem Motto "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gewährt. Das Ministerium betont, dass der Etat für die Abwrackprämien auf 1,5 Milliarden Euro begrenzt ist, wovon auch die Verwaltungskosten für die Aktion bestritten werden müssten. Die Mittelverteilung erfolge "erschöpfend" nach Reihenfolge der Antragseingänge – das heißt, selbst wenn die Verwaltungskosten bei Null lägen, würden maximal 600.000 Prämien ausbezahlt.

Nur "natürliche Personen"

In den Genuss der Prämie kommen ausschließlich natürliche Personen, das heißt juristische Personen wie Firmen oder Vereine bleiben außen vor. Das zu verschrottende Auto muss "über die Dauer von mindestens einem Jahr" in Deutschland auf den Namen des Neuwagenkäufers zugelassen gewesen sein. Entscheidend sei dabei die "Personenidentität" zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.