Abwrackprämie: Ministerium veröffentlicht Details

Seite 2: Abwrackprämie: Ministerium veröffentlicht Details

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Der zu verschrottende Altwagen muss ein Pkw sein, dessen Erstzulassung vor dem 14. Januar 2000 erfolgt ist. Als Neufahrzeug definiert das Ministerium ein Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro-4-Norm erfüllt. Auch wer einen Jahreswagen kauft, kann die Abwrackprämie beantragen, soweit es sich um einen Pkw handelt, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.

Dem Antrag muss der Verschrottungsnachweis durch einen anerkannten Demontagebetrieb beiliegen, wonach das Auto im Zeitraum zwischen dem 14. Januar bis 31. Dezember 2009 verschrottet worden ist. Außerdem muss der Antragsteller die Zulassung von Alt- und Neufahrzeug auf seine Person belegen.

Immerhin kann der Händler den Kunden die bürokratische Prozedur abnehmen. Bearbeitet werden die Anträge vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dessen eigentliche Schwerpunktaufgabe die Ausfuhrkontrolle von Wirtschaftsgütern darstellt. Ob die Behörde für die neue Aufgabe zusätzliches Personal erhält und mit welchen Bearbeitungszeiten bis zur Auszahlung der Abwrackprämie zu rechnen sein wird, ist derzeit unbekannt.