Unitymedia: BGH urteilt im Streit um Hotspots

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia nutzt Router seiner Kunden ohne Zustimmung zum Aufbau öffentlicher WLAN-Hotspots. Der BGH fällt ein Urteil.

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WiFi von Unitymedia

(Bild: dpa, Maja Hitij/Archiv)

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  • dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Donnerstag (9.00 Uhr) im Streit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Internetanbieter Unitymedia um die Nutzung von Kundenroutern zum Aufbau eines WLAN-Hotspots. Das Unternehmen hatte seine Kunden schriftlich darauf hingewiesen, dass es Software für ein zweites WLAN-Signal aufspiele und den Kunden die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt (Az: I ZR 23/18).

Die Verbraucherschützer argumentierten mit unzumutbarer Belästigung und fordern, dass Unitymedia nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden auf deren Router zugreifen dürfe. Der Rechtsanwalt des Unternehmens hatte dagegengehalten, es gehe keine Bandbreite verloren und es entstünden für den Kunden weder Kosten noch Risiken. Das Oberlandesgericht in Köln hatte zuvor Unitymedia Recht gegeben.

Unitymedia betreibt das Kabelnetz in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen und nutzt die Router, um neben dem passwortgeschützten privaten WLAN der Kunden einen teilöffentlichen WLAN-Zugang zum Internet für seine anderen Kunden anzubieten. (olb)