Das müssen Sie bei Tracking-Cookies beachten

Nach Ansicht der Datenschutzbehörden sind Cookie-Hinweise laut DSGVO notwendig. Allerdings sind die meisten der zurzeit eingeblendeten Banner klar rechtswidrig.

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DSGVO: Worauf sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden konzentrieren
Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Joerg Heidrich
Inhaltsverzeichnis

Jeder kennt sie, kaum einer mag sie: Cookie-Banner, die sich beim Besuch einer Website über den Inhalt legen und penetrant ein "OK" oder "Akzeptieren" einfordern. Früher begegnete man ihnen nur selten; quasi über Nacht poppten sie ab Ende Mai 2018 allerorten auf. Dass das etwas mit der zum selben Zeitpunkt wirksam gewordenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu tun hat, liegt auf der Hand.

Die momentane Situation ist absurd: Eigentlich soll die DSGVO den Einsatz von Cookies zum Nachverfolgen von Nutzeraktivitäten (Tracking) gar nicht regeln. Erwartet worden waren konkrete Anforderungen an Werbung und Targeting nicht von der DSGVO, sondern von der europäischen E-Privacy-Verordnung (ePrivVO). Diese sollte parallel zur DSGVO in Kraft treten und unter anderem den Schutz der Privatsphäre bei der elektronischen Kommunikation neu ordnen.

Mehr zur Datenschutz-Grundverordnung

Doch bisher gibt es die ePrivVO nicht. Heftige Lobby-Schlachten trugen jüngst maßgeblich dazu bei, dass sich die EU-Institutionen bis heute nicht auf die Neuregulierung von Webanalyse, Tracking und Cookie-Einsatz einigen konnten. Nach aktuellen Meldungen aus Brüssel soll die ePrivVO frühestens Ende 2019 verabschiedet werden. Dazwischen liegt allerdings die Wahl zum Europäischen Parlament, die die Kräfteverhältnisse gehörig verschieben könnte. Frühestens 2021 dürften die ePrivVO tatsächlich europaweit zur Anwendung kommen.

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