Millionen-Betrug mit "leeren" Apple-Geräteboxen

In den USA gelang es einem Betrüger, Rückzahlungen im Millionenwert abzugreifen, weil er gegenüber Apple behauptete, Hardware sei nie angekommen.

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iPhone

(Bild: dpa, Fernando Gutierrez-Juarez)

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Apple hat in den Vereinigten Staaten erneut mit schwerwiegenden Betrugsfällen zu kämpfen. Nachdem im April Tricksereien mit Tausenden von Fake-iPhones aus China bekannt wurden, die den Konzern mindestens 900.000 US-Dollar gekostet haben sollen, wird im Oktober nun ein Mann verurteilt, der mit dem sogenannten Empty-Box-Trick einen Millionenschaden bei dem Konzern aus Cupertino verursacht hat.

Der 25 Jahre alte Van-Seyla M. hat sich bereits des Betruges und der Geldwäsche schuldig bekannt, wie es in einer Stellungnahme der US-Staatsanwaltschaft für den nördlichen Distrikt von Kalifornien heißt. Ihm drohen 20 Jahre Gefängnis plus Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe.

M. kontaktiere demnach Apples Kundendienst und beschwerte sich dort, ein online erworbenes Apple-Produkt sei nicht zugestellt worden beziehungsweise nur eine leere Apple-Gerätebox angekommen. Daher verlangte er Geldersatz – obwohl Apple die Hardware tatsächlich an verschiedene Kunden, deren Identitäten M. offenbar annahm, gesendet hatte. Wie M. an deren Adressen kam und ob es Mittäter gab, blieb zunächst unklar.

Apple zeigte sich erstaunlich häufig kulant und zahlte laut Angaben der US-Staatsanwaltschaft eine Million Dollar an M. aus. Dieser gab zu, dass die Angaben gegenüber dem Apple-Kundendienst stets falsch gewesen seien und die Produkte tatsächlich ankamen. Wie M. konkret an das Geld gelangte, ist unklar; die Strafverfolger teilten nur mit, er habe die Einnahmen über verschiedene Konten verschleiern wollen.

Der Empty-Box-Trick ist nicht bei allen Online-Händlern durchführbar. Manche Anbieter übernehmen keine Verantwortung für ein Gerät mehr, sobald ein Kunde ein Paket annimmt. Apple hat hier offensichtlich eine deutlich kundenfreundlichere Politik. Wie es möglich war, dass dem Konzern der Betrug nicht auffiel, ist bislang noch nicht durchgesickert – da sich M. mit der Staatsanwaltschaft auf eine Verständigung im Strafverfahren (plea deal) einigte, die eine Gerichtsverhandlung vermeidet, kann es sein, dass dies zunächst auch unveröffentlicht bleibt.

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(bsc)