Abgasskandal: Volkswagen zu Schadensersatz verurteilt

Niederlage für Volkswagen vor dem OLG Koblenz: Der Automobilhersteller muss einen Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Abgezogen wird nur der Nutzungsvorteil durch die bereits gefahrenen Kilometer. Volkswagen kündigt Revision an.

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VW Sharan

(Bild: Volkswagen)

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  • dpa

Volkswagen hat im Abgasbetrug vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eine Niederlage erlitten. Bundesweit sei damit zum vierten Mal ein zweitinstanzliches Urteil gegen den Autohersteller gesprochen worden, sagte ein Volkswagen-Sprecher. 25 OLG-Urteile seien dagegen zugunsten von Volkswagen oder VW-Händlern ausgegangen. Das OLG Koblenz hatte am Mittwoch (12. Juni 2019) das Unternehmen „wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verpflichtet“.

Der Käufer eines gebrauchten Sharan mit dem Schummeldiesel EA189 vor dem Bekanntwerden des Abgasskandals hat jetzt vor dem OLG Koblenz einen Prozess gegen Volkswagen gewonnen. Der Autokonzern will aber in Revision gehen.

(Bild: Volkswagen)

Herbert Gilbert aus Gebroth im Kreis Bad Kreuznach hatte vor Bekanntwerden der Abgasmanipulationen einen gebrauchten VW Sharan mit einem Dieselmotor EA 189 für gut 31.000 Euro gekauft und später von Volkswagen den vollen Kaufpreis zurückgefordert. Das Landgericht Bad Kreuznach wies seine Klage in der ersten Instanz ab. Der 5. Zivilsenat des OLG Koblenz verurteilte Volkswagen dagegen nun zur Zahlung von fast 26.000 Euro an den Käufer. Die übrigen nahezu 6000 Euro zogen die Richter in Anrechnung der bereits vom Käufer gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil ab.

Das OLG hielt Volkswagen vor, den Sharan „unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht“ zu haben. Mit dieser bestehe „die Gefahr der Betriebsuntersagung und Fahrzeugstilllegung“. Das sei ein Schaden. Bei einem Weiterverkauf gebe es einen Wertverlust. Volkswagen habe sittenwidrig gehandelt. Das OLG betonte, „dass staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch zur Profitmaximierung getäuscht“ worden seien. Es sei daher ausgeschlossen, dass der Volkswagen-Vorstand oder zumindest der Leiter der Entwicklungsabteilung die Manipulationen nicht gekannt hätten.

Der Volkswagen-Sprecher teilte mit: „Wir halten das Urteil für rechtsfehlerhaft und werden dagegen Revision einlegen.“ Damit ginge das Verfahren zum Bundesgerichtshof (BGH). Autokäufer Gilbert zeigte sich vor diesem Hintergrund „vorsichtig optimistisch“. VW habe ihm vor der OLG-Entscheidung auch die Rückabwicklung des Sharan-Kaufs für gut 21.000 Euro angeboten - das habe er aber ausgeschlagen. Der Volkswagen-Sprecher ergänzte: „Klarheit zu bestimmten Rechtsfragen erwarten wir erst durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs.“ Noch gibt es keine abschließende BGH-Entscheidung.

Laut dem Volkswagen-Sprecher „ist den Kunden kein Schaden entstanden, da alle Autos im Verkehr genutzt werden können und sicher sind. Nach wie vor werden sie von hunderttausenden Kunden täglich gefahren. Die Fahrzeuge können auch weiterhin verkauft werden.“ Alle erforderlichen Genehmigungen liegen vor. Zwar gebe es wegen der Debatte über Fahrverbote eine Unsicherheit hinsichtlich der Restwerte für Dieselautos. „Dies betrifft jedoch die Fahrzeuge aller Hersteller und kann deshalb nicht im Zusammenhang mit Umschaltlogik oder den Updates bei Volkswagen stehen.“ (chlo)