Trumps Twitter-Blockaden sind verfassungswidrig

Blockiert der twitternde US-Präsident Trump andere Twitter-User, verstößt das gegen die US-Verfassung. Das hat nun auch ein US-Berufungsgericht entschieden.

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Donald J. Trump

Das offizielle Porträtfoto des 45. US-Präsidenten.

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US-Regierungsmitglieder dürfen andere Twitter-Konten nicht wegen kritischer Tweets oder Antworten blockieren und damit Retweets und öffentliche Antworten erschweren. Diese Entscheidung eines US-Bundesbezirksgerichts aus dem Vorjahr hat nun das zuständige US-Bundesberufungsgericht für den zweiten Bundesgerichtsbezirk bestätigt. Trump hat zugegeben, etwa hundert User blockiert zu haben, weil ihm ihre Reaktionen inhaltlich missfallen haben.

Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte er die User-Blockaden zwar aufgehoben, aber weiter darum gekämpft, blockieren zu dürfen. Alle nicht-blockierten Twitter-User können auf Trumps Tweets antworten und sie mit oder ohne Kommentar retweeten. Damit gilt Trumps Twitterfeed als öffentliches Forum, dessen Teilnahme grundsätzlich allen US-Bürgern offenstehen muss. Das geht aus dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung hervor. Vulgär pöbelnde User zu blockieren wäre wohl zulässig, um solche Fälle ging es aber nicht.

Trumps Anwälte argumentierten in der Berufungsverhandlung, dass zwar das Twitter-Konto nicht vom Präsidentenamt getrennt werden könne, die Blockaden einzelner User seien aber reine Privatsache. Außerdem sei das Konto des Präsidenten nur für dessen eigene Meinungsäußerung vorgesehen; Dritte hätten daher kein Recht auf Zugang und genössen damit nicht den Schutz des ersten Zusatzartikels. Insofern die Tweets staatliche Meinungsäußerungen seien, finde der erste Zusatzartikel keine Anwendung. Überhaupt handele es sich nicht um ein öffentliches Forum, und selbst wenn, könne ja jeder mitlesen.

"Wir sind nicht überzeugt", stellen die drei Richter des Bundesberufungsgerichts in ihrem Urteil einstimmig fest, "Wir kommen zu dem Schluss, dass die Beweise für die amtliche Eigenschaft des Kontos überwältigend sind. Wir stellen zudem fest, dass der Präsident, sobald er eine Plattform ausgewählt und ihren interaktiven Raum für Millionen User und Teilnehmer eröffnet hat, nicht selektiv jene ausschließen darf, deren Meinung er nicht teilt."

"Diese Berufung abhandelnd erinnern wir die Streitparteien und die Öffentlichkeit daran, dass, sofern der erste Zusatzartikel Gewicht hat, er bedeutet, dass die beste Antwort auf unerwünschte Äußerungen zu öffentlichen Angelegenheiten mehr Äußerungen sind, nicht weniger", schreibt das Gericht allen US-Amerikanern ins Stammbuch.

Geklagt hatten sieben betroffene Twitterati mit Unterstützung des Knight First Amendment Institute. Diese Einrichtung der New Yorker Columbia-Universität setzt sich für Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung ein. Das Verfahren heißt Knight First Amendment Institute et al vs. Donald J. Trump et al und wurde vom US Court of Appeals for the Second Circuit unter Az. 18‐1691‐cv entschieden. Trump könnte versuchen, den US Supreme Court zur Anhörung einer weiteren Berufung zu bewegen. Das hätte geringe Aussicht auf Erfolg.

(ds)