Bundeskriminalamt will Hasskriminalität im Internet konsequenter bekämpfen

Eine neue BKA-Abteilung soll Hasspostings zentral erfassen. Die Behörde fordert dazu eine erweiterte Vorratsdatenspeicherung und ein geändertes NetzDG.

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Bundeskriminalamt will Hasskriminialität im Internet konsequenter bekämpfen
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Das Bundeskriminalamt beabsichtigt, mit neuen Abteilungen und mehr Personal konsequenter gegen Rechtsterrorismus und gegen Hasskriminalität im Internet vorzugehen. Dazu möchte die Behörde zwei neue Gruppen mit insgesamt zehn Referaten in der Abteilung 'Polizeilicher Staatsschutz' schaffen und legt dies in einem Planungspapier für das Bundesinnenministerium dar. Das haben Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ergeben.

Das BKA will mit dem Konzept die Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität rechtsgerichteter Gruppen und Einzeltäter sowie von Hasskriminalität im Netz konsequenter gestalten und den "Verfolgungsdruck erhöhen", schreibt die SZ. Für Hasskriminalität im Netz ist eine neue "nationale Stelle" vorgesehen, die durch verstärkte Beobachtung des Internets und durch den Kontakt zu Providern und Plattformbetreibern die Urheber von Hass- und Drohbotschaften schneller identifizieren soll.

Sogenannte Hasspostings im Netz will das BKA künftig bundesweit zentral erfassen, bewerten, den oder die Absender beziehungsweise Urheber in Zusammenarbeit etwa mit Social-Media-Konzernen oder Plattformbetreibern ermitteln und erst dann diese Informationen an die zuständigen Behörden des betreffenden Bundeslandes weitergeben. Nach Darstellung der SZ übernimmt das BKA damit ein im Bereich Kinderpornografie bereits erprobtes Verfahren, für das die Behörde entsprechende Expertise besitzt sowie über gute Kontakte zu den meist in den USA beheimateten Unternehmen verfügt.

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Mit der im Planungspapier vorgesehenen zentralen Zuständigkeit des BKA für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet geht jedoch auch die Forderung nach gesetzlichen Erleichterungen einher, darunter einer Verlängerung der Speicherfristen von Telekommunikationsdaten – auch als Vorratsdatenspeicherung bekannt und umstritten. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für illegal erklärt.

Noch in diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das deutsche Gesetz dazu mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber verlangt von der Bundesregierung, das Urteil nicht abzuwarten, sondern die seit Jahren umstrittene Gesetzgebung sofort außer Kraft zu setzen.

Außerdem sieht das BKA-Planungspapier vor, dass künftig Social-Media-Unternehmen und Plattformbetreiber strafbare Inhalte nicht nur wie bisher in einer festgelegten Frist (in eindeutigen Fällen binnen 24 Stunden, in strittigen Fällen innerhalb einer Woche) kommentarlos löschen, sondern in jedem Fall an das BKA weiterleiten müssen. Eine solche Anzeigepflicht wäre nach Darstellung der SZ eine rechtliche Neuerung, für die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verschärft werden müsste. Das Justizministerium habe bereits angekündigt, das Gesetz bald "weiterentwickeln" zu wollen.

Für die neue Struktur plant das BKA bis zu 440 zusätzliche Stellen ein. Grund sei die wachsende Gefahr durch den militanten Rechtsextremismus, der eine verschärfte Bedrohungslage herbeigeführt habe. Insbesondere das Massaker eines australischen Rechtsextremen in zwei Moscheen im neuseeländischen Christchurch, bei dem Anfang des Jahres 49 Menschen getötet wurden und das der Attentäter live bei Facebook streamte, wird vom BKA als Beleg dafür genannt. Ein weiterer Auslöser für die Umstrukturierung seien die Reaktionen auf den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Ermittler haben bislang mehr als 100 Verfahren gegen die Urheber von Hasskommentaren zu dem Vorfall eingeleitet.

Erst vor wenigen Tagen erklärte BKA-Präsident Holger Münch in einem Interview, trotz der sinkenden Zahl von Straftaten verschlechtere sich das "Sicherheitsgefühl vieler Menschen" in Deutschland. Als Ursache nennt er neben den Veränderungen durch "die Digitalisierung" vor allem die Gefahr, die von "Hassbotschaften" im Internet ausgehe.

Dass manche Menschen nicht mehr wagten, ihre Meinung zu sagen oder ihr Amt auszuüben, weil solche Botschaften sie ängstigten, bedrohe das demokratische Zusammenleben. Münch forderte, die Polizei müsse Hass und Hetze im Netz konsequenter bekämpfen und dort für eine "vernünftige Diskussionskultur sorgen" – dafür brauche die Strafverfolgung auch die Vorratsdatenspeicherung. (tiw)