Rechtliche Bewertung: Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Netz

Wenn lebensmittelrechtliche Kontrollen Probleme aufdecken, möchten Verbraucher das wissen. Aber inwieweit dürfen die Ergebnisse im Netz veröffentlicht werden?

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(Bild: dpa, Federico Gambarini)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Harald Büring
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Die Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hält unter dem Stichwort "Lebensmittelkontrolle" allerlei Schockierendes bereit: Die nach Regionen geordneten Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen können Verbrauchern durchaus den Appetit verderben.

So fielen dem Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises bei der Betriebsbesichtigung eines Landgasthofs am 15. April 2019 unter anderem "schwarz verschimmelte Innenräume diverser Schubladen und Kühlmöbel, Mäusekot in einem ungenutzten Schrank im Lagerraum, stinkende und gärende Flüssigkeit unter einem Schneidebrett, tropfendes Fett von der Dunstabzugshaube und von der Decke" auf. Zudem war "teilweise schwarzer Schimmel an Decken- und Wandflächen" festzustellen.

In Bayern beanstandete das Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz der Stadt Erlangen am 23. Mai 2019 in der Küche eines Krankenhauses: "Mängel bei der Betriebshygiene …; Mängel bei der Schädlingsbekämpfung; Inverkehrbringen von unter unhygienischen … Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln".