UN-Bericht: Staaten und Netzkonzerne versagen im Kampf gegen Online-Hass

Der UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit mahnt Politik und Internetwirtschaft, ihr Vorgehen gegen "Hate Speech" mit den Grundrechten vereinbar zu machen.

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UN-Bericht: Staaten und Netzkonzerne versagen im Kampf gegen Online-Hass

(Bild: un.org)

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Im Internet verbreiteter Hass ist gefährlich und bedarf umfassender Gegenmaßnahmen. Die staatlichen Gesetze und Praktiken von Online-Firmen sind aber ineffektiv, berücksichtigen den Schutz der Menschenrechte nicht hinreichend und werden allenfalls inkonsequent durchgesetzt. Zu diesem Schluss kommt der UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit, der US-amerikanische Jurist David Kaye, in einem in dieser Woche präsentierten Bericht zu "Hate Speech" im Netz.

Die Politik wälze zu viel Verantwortung auf die Plattformbetreiber ab und diese hielten sich wiederum kaum an internationale Grundrechtestandards, rügt Kaye in dem Bericht . So drohe der Kampf gegen Hass im Netz genauso zu scheitern wie der gegen "Fake News", der von Regierungen häufig missbraucht werde. Da "Hate Speech" schwere Schäden auch in der physischen Welt anrichten könne und in der Regel darauf ausgerichtet sei, andere zum Schweigen zu bringen, stünden Gegenmaßnahmen außer Frage.

Staatliche Stellen gehen Kaye zufolge momentan nicht mit gutem Beispiel voran. Sie erließen Gesetze, die Online-Firmen haftbar machten und damit menschenrechtliche Grundprinzipien missachteten, moniert er. Private Akteure erhielten damit mehr Macht, gesellschaftliche Normen auszulegen und zu setzen, was die Meinungsfreiheit und die öffentliche Verantwortlichkeit untergrabe. Ausdrücklich reiht Kaye in diese Kategorie das von ihm zuvor bereits kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ein, das zu vage formuliert sei, die Rechtsdurchsetzung teils an Facebook & Co. auslagere und in Kombination mit scharfen Sanktionen zu Problemen wie Overblocking führe.

Die Internetwirtschaft "nimmt ihrerseits ihre Verantwortung bezüglich der Menschenrechte nicht ernst", meinte Kaye. Auf ihren Plattformen verbreiteten sich Hasskommentare massiv "getrieben von einem Geschäftsmodell und algorithmischen Werkzeugen, die besonderen Wert auf Aufmerksamkeit und Viralität legen". Derlei Instrumente wie Upload-Filter seien "notorisch schlecht" darin, Kontexte mit einzubeziehen und führten nicht zu fairen Entscheidungen.

Mit dem Bericht will Kaye Online-Unternehmen einen Weg aufzeigen, wie sie grundrechtsfreundlicher Hassäußerungen bekämpfen können. Nötig sei es dafür vor allem, Folgenabschätzungen für die Menschenrechte auf allen Ebenen der Produktabwicklung durchzuführen, schwammige Geschäftsbedingungen zu konkretisieren und Transparenz etwa über Lösch- oder Sperrverfahren herzustellen. Auch Online-Trollen die Möglichkeit zu entziehen, Werbeeinnahmen zu erzielen, könne hilfreich sein. Insgesamt geht Kaye scharf vor allem mit Social-Media-Firmen zu Gericht, da diese trotz zahlreicher Gespräche stur auf internen Regel beharrten, die schädlich seien für die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre und Gewaltaufrufen nichts entgegensetzten. (anw)