UN-Beauftragter: Deutschland hat beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz massiv gepatzt
Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat die hiesige Politik kritisiert, beim NetzDG private Firmen zu Richtern über Inhalte gemacht zu haben.
Das "Outsourcing" rechtsstaatlicher Kernprinzipien wie eine richterliche Kontrolle über Meinungsäußerungen an Plattformbetreiber durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz liegt dem UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, schwer im Magen. Deutschland habe mit der international beachteten Initiative so eine große Chance verpasst, konstatierte der US-Rechtsprofessor am Mittwoch bei einer Diskussion auf Einladung der Organisationen Reporter ohne Grenzen (ROG) und Article 19. Der Gesetzgeber hätte private Firmen nicht verstärkt in die Rolle von Richtern über Inhalte drängen dürfen.
Das 2017 beschlossene "NetzDG" verdonnert die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, Google oder Twitter dazu, Inhalte rasch zu entfernen, die gegen deutsches Recht verstoßen. Bewerten sollen dies die betroffenen Unternehmen selbst, nicht ein Gericht. Kommt es zu systematischen Fehlern bei dem Verfahren, drohen millionenschwere Strafen. Dies führe zu einer Tendenz, "im Zweifel zu löschen", räumte Sabine Frank, Regulierungschefin von Google Deutschland, ein. Es gebe bei der Tochterfirma YouTube aber keine ausdrückliche einschlägige Maßgabe.
Demokratische Regeln für die Meinungsfreiheit
Deutschland hätte mit einem Richtervorbehalt im NetzDG "sein eigenes Rechtssystem stärken können", monierte Kaye, der das Normenwerk bereits während des Gesetzgebungsverfahrens scharf kritisiert hatte. Stattdessen habe es dabei versagt, "seine Verpflichtung auf die Menschenrechtsgesetzgebung zu untermauern". Dies sei umso schlimmer, als die Bundesrepublik derzeit in gewisser Weise das "führende Land der freien Welt" sei.
Es müsse "demokratische Regeln für die Meinungsfreiheit" geben, forderte der Vertreter der Vereinten Nationen. Auch Firmen sollten sich an die Menschenrechtsstandards halten. Täten sie dies nicht, müssten "gerichtlich verhängte Sanktionen" greifen. Es wäre super gewesen, wenn auch Länder wie Russland solche Vorgaben dann übernommen hätten.
NetzDG kopiert
Der russische Gesetzgeber sei gerade aber dabei, das NetzDG "Punkt für Punkt zu kopieren", berichtete Damir Gainutdinov von der Menschenrechtsorganisation Agora. Nur die auch von Kaye und Frank gutgeheißene Pflicht für die Diensteanbieter, Transparenzberichte zu veröffentlichen, habe Moskau weggelassen. Der Rechtsanwalt rechnet damit, dass die Duma den verkürzten NetzDG-Klon in den nächsten Monaten ohne große Korrekturen verabschieden wird. Damit setze sich die 2012 begonnene Reihe der russischen Eingriffe in die Internetfreiheiten fort. So befänden sich etwa bereits 300.000 Links auf einer schwarzen Liste mit IP-Adressen, anhand derer die Provider auch Millionen damit verknüpfter Ressourcen sperren müssten.
Google folge in Russland rund 70 Prozent der Moskauer Ersuchen, bestimmte Webseiten nicht länger in den Suchmaschinentreffern anzuzeigen, führte Gainutdinov aus. Dies liege eventuell auch daran, dass die Kalifornier mittlerweile eine Niederlassung in Russland hätten. Mit der russischen Variante des NetzDG gehe künftig für Dienste mit über 100.000 Nutzern in dem Land die Pflicht einher, ein Büro vor Ort einzurichten. Der Jurist wertet dies als Versuch, "Geiseln zu nehmen". Es gehe dem Kreml darum, Leute in Reichweite zu haben, "die befragt und verklagt werden können".
Verfolgung der Nutzer
"Mittlerweile werden auch Nutzer direkt verfolgt", gab Gainutdinov weitere Einblicke in die russische Zensurmaschine. "Man kommt ins Gefängnis für sechs bis sieben Jahre, wenn man etwas Illegales postet, die Regierung kritisiert oder über sensible Punkte wie die Krim spricht." Moskau versuche internationale Plattformbetreiber auch zu zwingen, den Behörden Nutzerdaten zu übergeben. Dem kämen die Anbieter in der Regel bislang aber nicht nach.
Die Kriterien für die Zensur würden immer weiter ausgeweitet, beklagte Julia Beresowskaja vom Nachrichtenportal Grani.ru. Es reiche mittlerweile aus, zur Teilnahme an öffentlichen Protestkundgebungen aufzurufen oder einer "unerwünschten Organisation" anzugehören, um auf der Sperrliste zu landen. Ihre Medienseite nutze inzwischen Hosting-Angebote von Google, um die Blockaden zu umgehen. Damit sei man aber wiederum von der Gunst des Internetkonzerns abhängig: "Unser YouTube-Kanal wurde eines Tages ohne Angabe von Gründen abgeschaltet", monierte Beresowskaja. Erst nach einer Beschwerde sei er wieder erreichbar gewesen.
Konzerne in der Verantwortung
Die Medienmacherin wandte sich daher direkt an die Google-Vertreterin Frank: "Unser Schicksal liegt in Ihren Händen." Auch mit Facebook gebe es immer wieder Ärger, da der Betreiber oft Nutzer aus Russland oder der Ukraine pauschal ohne Angabe von Gründen aussperre. Das NetzDG bezeichnete sie als "globale Angelegenheit", denn wenn schon Deutschland Druck auf die Portale ausübe, würden autoritäre Staaten dies ebenfalls tun. Demokratien verlören damit ihren moralisches Fundament, um etwa Russland oder China zu kritisieren. Derlei Gesetzen verleiteten Nutzer ferner zur Selbstzensur, um Ärger zu vermeiden.
Beresowskaja ist mittlerweile nach Frankreich ausgewandert, um Grani.ru weiter füttern zu können. Nun fürchtet sie, vom Regen in die Traufe zu kommen: Die französische Regierung habe Russland inzwischen kopiert mit Sperren für extremistische Inhalte, nun gebe es dort auch noch ein Gesetz gegen "Fake News". Der Russin zufolge sollte der Nutzer aber selbst darüber entscheiden können, was "gute" oder "schlechte" Nachrichten seien.
Gegen Overblocking
ROG-Geschäftsführer Christian Mihr wunderte sich, dass just Facebook & Co. keine Anstalten machten, Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG einzulegen. Da Reporter ohne Grenzen nicht direkt von dem Gesetz betroffen sei, könne die Institution nicht gerichtlich dagegen vorgehen. Die Botschaft der ersten Transparenzberichte ist für ihn, dass die Gemeinschafts-Standards der Netzwerke meist noch strenger seien als das NetzDG. Da die Plattformen längst Teil des öffentlichen Raum seien, dürften sie solche Regeln nicht länger in Eigenregie ohne externe Kontrolle aufstellen.
Für Kaye hat das "Jahr der Regulierung von sozialen Medien und Suchmaschinen" insgesamt bereits begonnen. Auf EU-Ebene zeichne sich etwa bereits Filtervorschriften gegen terroristische Inhalte ab, die über das NetzDG hinausgingen. Es gebe so nur noch ein kleines Zeitfenster für die Internetkonzerne, sich zu öffnen sowie ihre Regeln und Löschverfahren transparenter zu machen. Nur so könne die Gefahr des "Overblocking" vermieden werden. (jk)