EU-Wettbewerbskommissarin: "Viele Bedenken" gegenüber Apple Pay

Der iPhone-Konzern muss sich auf Antitrust-Ärger bei seinem kontaktlosen Bezahldienst einstellen. Kommissarin Margrethe Vestager sieht Hinweise auf Verstöße.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 134 Kommentare lesen
Margrethe Vestager

Die Dänin Vestager hat Apple schon länger auf dem Kieker – auch wegen der Steuern.

(Bild: dpa, Kay Nietfeld/dpa)

Lesezeit: 2 Min.

Die Wettbewerbskommissarin der Europäischen Union wird Apple wohl auch bei Apple Pay ins Visier nehmen. Das deutete Margrethe Vestager von Journalisten in Lissabon an. Bei einem Pressebriefing sagte sie, man habe "viele Äußerungen von Bedenken" erhalten – offenbar von Unternehmen und Verbänden. Ihr Ressort hatte im Sommer entsprechende Hinweise von Online-Händlern und anderen Betroffenen angefordert.

Im Oktober deutete sich bereits an, dass Vestager plant, die Untersuchung gegen den kontaktlosen Bezahldienst, der nur auf Apple-Geräten wie dem iPhone oder der Apple Watch genutzt werden kann, auszudehnen. Der Kommission würden Informationen darüber vorliegen, dass Apple Online-Zahlungsmöglichkeiten in Apps und auf Webseiten eingeschränkt und damit gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben könnte, hieß es damals aus Kreisen von Vestagers Behörde.

Gegenüber den Reportern in Lissabon sagte die Kommissarin nun, man habe viele Fragen gestellt, weil es bei Apple Pay "aus reinen Wettbewerbsgründen" bereits viele Besorgnisse gegeben habe. Es sei für Unternehmen "zunehmend schwierig, im Markt für einfache Bezahlungen" mitzuhalten. So Vestager auf der Web Summit.

Apple Pay ist aktuell der einzige kontaktlose Bezahldienst, der auf dem iPhone von Apple erlaubt wird, andere Services erhalten aktuell keinen Zugriff auf den verbauten NFC-Chip des Smartphones. Die deutschen Sparkassen fordern schon seit mehreren Jahren eine entsprechende Öffnung, wie sie auf Android-Geräten bereits besteht – zuletzt entschied sich der Bankenverbund jedoch dafür, selbst bei Apple Pay mitzumachen.

Vestagers Beamte wollen mit ihrem Fragebogen unter anderem wissen, ob Firmen vertragliche Verpflichtungen haben, bestimmte Bezahlmethoden zu offerieren und ob sie damit gezwungen werden, Apple Pay in Apps und Websites einzubauen. Auch möchte Vestager gerne erfahren, ob Apple bereits Apps zurückgewiesen hat, wenn diese den Bedingungen für Apple Pay widersprechen.

(bsc)