E-Mobilität: Bundestag befürwortet milliardenschweres Förderpaket

Der Bundestag hat das Steuerprivileg für Elektro-Dienstwagen verlängert und eine Sonderabschreibung für akkubetriebene Lieferwagen eingeführt.

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E-Mobilität: Bundestag befürwortet milliardenschweres Förderpaket

Während das Elektroauto Strom bekommt, lassen sich andere Dinge erledigen.

(Bild: PH888 / Shutterstock)

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Mit dem neuen Jahressteuergesetz, das am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde, soll auch die Elektromobilität gefördert werden. Das geltende steuerliche Privileg für E-Dienstwagen wird weiter gewährt. Dazu kommen Sonderabschreibungen für E-Lieferfahrzeuge, die bei vollelektrischen Modellen besonders hoch ausfallen.

Die Bundesregierung rechnet über die nächsten zehn Jahre wegen des Pakets mit weniger Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Milliardenhöhe. Gegen das Vorhaben stimmten die AfD und die FDP, Linke und Grüne enthielten sich.

Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, profitieren mit dem Beschluss weiter von einer Sonderbestimmung. Sie brauchen bis 2030 monatlich statt einem Prozent des Listenpreises nur einen halbierten Satz von 0,5 Prozent als geldwerten Vorteil zu versteuern. Eigentlich sollte die Maßgabe Ende 2021 auslaufen, sie gilt nun länger für reine E-Autos und Plug-in-Hybride. Für letztere hat Schwarz-Rot die erforderliche Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine zunächst auf mindestens 60, von 2024 an auf mindestens 80 Kilometer festgelegt. Alternativ greift die Vergünstigung auch, wenn die CO2-Emission 50 Gramm je gefahrenen Kilometer nicht überschreitet.

Bei reinen stromgetriebenen Fahrzeugen müssen die Nutzer laut den Korrekturen der Koalition am ursprünglichen Regierungsentwurf "bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031" den geldwerten Vorteil nur zu einem Viertel versteuern, "wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis" nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Die Koalition hatte sich auf diesen Passus mit dem Klimaschutzpaket verständigt.

Die Sonderabschreibung für rein elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge kleiner und mittlerer Größe beträgt einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten und ergänzt die reguläre Abschreibungsmöglichkeit. Sie wird von 2020 bis 2030 gewährt. Ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt haben die Volksvertreter die Steuervorteile von Diensträdern verlängert. Überlässt ein Arbeitgeber Beschäftigten ein solches Zweirad, bleibt dies steuerfrei, auch wenn es zugleich privat genutzt wird. Die Sonderabschreibung gilt auch für elektrisch betriebene Lastenfahrräder mit einem Mindest-Transportvolumen von einem Meter und einer Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm.

Um Arbeitnehmer in öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen zu bringen, wird zudem das Job-Ticket steuerlich besser gestellt: es wird künftig pauschal berechnet und die Entfernungspauschale nicht mit angerechnet.

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich in der abschließenden Lesung erfreut, dass das umfangreiche Steuerpakt jetzt abgeschlossen werden könne. Ziel sei es, mehr E-Fahrzeuge in den Gebrauchtwagenmarkt zu bekommen, was am besten über die Fahrzeugflotten gehe. Der innerstädtische Lieferverkehr solle zudem Schritt für Schritt elektrifiziert werden. Die SPD-Fraktion sprach von einer sehr guten Weiterentwicklung des Steuerrechts und hob die von Experten kritisierte "Technologieoffenheit" der Mobilitätsförderung hervor, die auch die Wasserstofftechnik einbinde.

Die weiter auf den Verbrennermotor zählende AfD meint, Dieselfahrzeuge seien ökologischer als bestimmte Hybridfahrzeuge, die mit diesem Gesetz gefördert würden. Auch gebe es keine Förderung synthetischer Kraftstoffe. Nach Ansicht der FDP ist in dem Entwurf "nicht alles falsch, aber auch nicht alles gut". Fast nur auf Elektroautos zu setzen, sei ökologisch und ökonomisch fragwürdig.

Die Linksfraktion monierte, dass auch große elektrische SUVs gefördert würden. Das Dienstwagenprivileg müsse ökologisiert werden. Die Grünen warfen der Regierung vor, bei der E-Mobilität "mutlos und zaghaft" vorzugehen. Letztlich bleibe es "bei der steuerlichen Gleichstellung von voll elektrischen Fahrzeugen und Hybriden, ohne jedoch die bestehenden Spritschlucker stärker zu belasten".

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(anw)