Ortsinformationen geleakt: Zeitung zeichnet Trumps Bewegungsabläufe nach

Die New York Times kam an Daten von Millionen Smartphone-Nutzern. Darunter ein Secret-Service-Agent. So wurden auch die Wege von Präsident Trump öffentlich.

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Donald Trump

(Bild: pixabay.com)

Lesezeit: 3 Min.

Im Rahmen ihres Privatsphäre-Projekts "The Privacy Project" gelangte die überregionale Tageszeitung The New York Times an die Standortdaten von mehr als 12 Millionen Smartphone-Nutzern. Erfasst wurden diese bereits zwischen 2016 und 2017 von Wetter-Apps oder Kartendiensten.

Der Datensatz enthielt auch die Standortinformationen eines Secret-Service-Agenten, der sich unter anderem in Palm Beach und Umgebung beziehungsweise dem Anwesen Mar-a-Lago bewegte, das dem heutigen US-Präsidenten gehört. Angereichert mit weiteren öffentlich verfügbaren Informationen konnte die Redaktion so die Wege von Donald Trump inklusive eines Essens mit Japans Premierminister Shinzō Abe nachzeichnen. Und nicht nur das: Auch persönliche Informationen wie Wohnort, Verwandtschaftsverhältnisse sowie den Namen des Sicherheitsmannes ermittelten die Redakteure auf diese Weise.

Der Datensatz enthalte auch Standortinformationen weiterer Mitarbeiter der US-Regierung inklusive F.B.I. und C.I.A., anhand derer persönliche Bewegungsprofile erstellt werden konnten. Die Gefahr, dass solche Informationen beispielsweise für Erpressungen genutzt werden könnten, sei den zuständigen Stellen bereits bewusst. So sind persönliche Telefone beispielsweise innerhalb des C.I.A.-Gebäudes verboten, dennoch enthalte der zugespielte Datensatz Standardortinformationen vom Parkplatz davor. Selbst das Verteidigungsministerium gebe keine konkreten Anweisungen zur Nutzung spezieller Apps heraus. "Wir können unsere Angestellten nicht davon abhalten, ein Privatleben zu führen", begründet dies ein leitender Beamter gegenüber der New York Times.

Während die Verfassung es Unternehmen verbiete, Standortinformationen mit der Regierung ohne Beschluss zu teilen, gebe es keine derartige gesetzliche Limitierung dafür, wie sie innerhalb weiterverarbeiten. Die Regierung ignoriere dieses Problem bisher und gebe Datensammlern damit weiterhin die Möglichkeit, ihre Tracking-Methoden weiter zu verfeinern und so gewonnene Daten meistbietend zu verkaufen.

Auch in Deutschland mahnte der Bundesdatenschutzbeauftrage bereits vor Monaten an, dass Smartphone-Nutzer massiv per Online-Tracking ausgespäht werden. Er pochte darauf, dass dies spätestens mit der E-Privacy-Verordnung der EU abgestellt werden müsste, und kritisierte die Bundesregierung dafür, keine brauchbare Stellungnahme zu dem Reformvorhaben abgegeben zu haben.

Tatsächlich ist die Verordnung vor wenigen Wochen gescheitert. Die Mitgliedsstaaten konnten sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen bei Knackpunkten wie den Regeln für Nutzer-Tracking etwa für zielgerichtete Werbung, das Setzen von Cookies und den Umgang mit Metadaten wie Verbindungs- oder Standortinformationen einigen. Bedenken gab es auch, dass die Verordnung die datengetriebene Wirtschaft behindern könnte. (ssi)