"Starker Staat": CSU will gegen digitale Beleidigungen und das Darknet vorgehen

Mit Vorschlägen zu einer Meldepflicht von Diensteanbietern, Gefährderüberwachung und 5G-Sicherheit will die CSU die "wehrhafte Demokratie" stärken.

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"Starker Staat": CSU will digitales Beleidigungsstrafrecht und das Darknet ausleuchten

(Bild: CSU im Bundestag/Marc Müller)

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Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat auf ihrer am Mittwoch beendeten Klausurtagung in Kloster Seeon einen weitreichenden Beschluss "für einen starken Staat und eine wehrhafte Demokratie" gefasst. Die Abgeordneten drängen damit etwa auf ein modernes "digitales Beleidigungsstrafrecht", um Hass und Hetze im Internet sowie damit Ausgangspunkte für tätliche Gewalt besser zu bekämpfen. Dafür wollen die Christsozialen das Strafrecht digitalfest machen, Beleidigungsdelikte "umgestalten" und "besonders strafwürdige Begehungsweisen deutlich härter" bestrafen.

Die Sicherheitsbehörden will die CSU im Rahmen einer Cyberoffensive aufrüsten. "Das Darknet hat sich zu einem Amazon für Verbrecher entwickelt – mit einem breiten Angebot von kriminellen Dienstleistungen bis hin zu Waffen und Drogen", warnen die CSU-Abgeordneten. "Dagegen wollen wir konsequent vorgehen und Licht ins Darknet bringen." Darüber hinaus müssten Anbieter von Telediensten wie Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet werden, schwere Straftaten und Anstiftungen dazu bei einer Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Nötig sei ferner eine "konsequente Strafbarkeit des Betreibens krimineller Infrastrukturen im Internet und eine bessere Strafaufklärung".

Teile dieser Appelle hat die ebenfalls aus Bayern stammende Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bereits mit ihrem heftig umstrittenen Gesetzentwurf "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" aufgegriffen. Die BKA-Meldestelle soll bislang aber insbesondere für neonazistische Umtriebe zuständig sein, nicht für schwere Delikte insgesamt, die etwa bis zu Einbruch reichen. Mit der CSU-Initiative könnte sich die erwartete Flut an Hinweisen an das BKA noch deutlich vergrößern.

Weiter wirbt die CSU für den Einsatz "intelligenter Videoüberwachung", obwohl ein Pilotprojekt dazu noch nicht ausgewertet ist. "Videotechnik hilft, um Taten aufzuklären und Täter zu überführen." Zugleich machen sich die Parlamentarier für ein "europaweites Überwachungssystem für Gefährder" stark. Nötig sei dafür eine umfassende europäische Anti-Terror-Datei. Nationale Gefährderlisten sollten automatisch zusammengeführt werden. Den Handlungsspielraum der Bundespolizei für Schleierfahndungen will die CSU im Kampf gegen illegale Migration auf 50 Kilometer hinter der Grenze ausweiten, wobei die Länder ein Mitspracherecht erhielten.

Auch für ein sicheres 5G-Netz setzen sich die Christsozialen ein und umreißen dabei einen Kompromiss im Streit über die Integration von Technik des chinesischen Ausrüsters Huawei entlang der bisherigen Linie der Bundesregierung. Sie verlangen neben redundanten Kapazitäten eine "Pflicht der Anbieter von 5G-Technik zur Interoperabilität ihrer Produkte". Dies fördere den Wettbewerb und vermeide "Pfadabhängigkeiten". Bauteile eines einzelnen Ausrüsters dürften zudem "nicht mehr als 50 Prozent aller Komponenten ausmachen", um "digitale Monokulturen" zu verhindern. Letztlich müsse Europa eine "echte technologische Souveränität über seine 5G-Netze" gewinnen und die Schlüsseltechnologie eigenständig beherrschen.

"Wir wollen eine Bundeszentrale für digitale Aufklärung einrichten", heißt es in dem Papier weiter. Während das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Verbraucher künftig in der Risikobewertung von Technologien, Produkten, Dienstleistungen und Medienangeboten unterstütze, solle die neue Behörde "mit niederschwelligen, kostenfreien Angeboten alle Bürger umfassend über Innovationen und Technologiefolgenabschätzungen" informieren sowie "spezielle Angebote zur Sensibilisierung und Aufklärung über den Umgang mit Social Media, Datenschutz, Fake News, Hate Speech und Cybermobbing" anbieten.

Schwere Straftaten sollten altersunabhängig geahndet werden können, schreibt die CSU. "Wir müssen auch Täter unter 14 Jahren in einem besonderen Verfahren einzelfallgerecht sanktionieren können." Erziehungsberechtigte seien bei solchen Verfahren aber verpflichtend miteinzubeziehen. Auf Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren sollte regelmäßig Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. (vbr)