NetzDG: Bundesjustizministerium plant Stärkung der Rechte von Beleidigungsopfern

Opfer von Beleidigungen und Hasspostings sollen mehr Rechte gegenüber Plattformen erhalten. Dazu soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz angepasst werden.

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NetzDG: Bundesjustizministerium plant Stärkung der Rechte von Beleidigungsopfern

(Bild: Sam Wordley/Shutterstock.com)

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Das Bundesjustizministerium plant die Rechte der von strafbaren Beiträgen in sozialen Netzwerken Betroffenen zu stärken. Opfer etwa von Beleidigungen oder Drohungen sollen ihre Auskunftsansprüche gegenüber den Netzwerken künftig besser durchsetzen können. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf des Ministeriums zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).

Der Entwurf ist demnach seit Mittwochabend in der Abstimmung mit den anderen Ressorts und soll, wenn möglich, am 1. April vom Kabinett beschlossen werden. Er sehe auch vor, dass Nutzer in Zukunft leichter gegen Entscheidungen der Netzwerkanbieter vorgehen könnten – etwa gegen die Löschung eines eigenen Beitrags oder wenn sie mit der Nichtlöschung eines fremden Beitrags unzufrieden seien.

Das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden.

Gibt es Unklarheiten, weil ein Nutzer die Löschung seines Posts für falsch hält oder eine Internet-Plattform keine Löschung eines gemeldeten Posts vornehmen will, sieht der Entwurf des NetzDG künftig ein Gegenvorstellungsverfahren vor, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Der Anwender kann dann eine erneute Überprüfung verlangen. Das könne auch von externen, unabhängigen, privaten Schlichtungsstellen erfolgen, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Das Bundesjustizministerium erhofft sich, dass Auseinandersetzungen so schneller beendet werden können. Außerdem seien die Kosten für die Beteiligten geringer.

Um mehr Transparenz zu schaffen, sollen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen. Internet-Plattformen sollen nun zusätzlich ihr Vorgehen beim automatisierten Ermitteln potenziell rechtswidriger Inhalte darstellen. Der Bericht soll auch ausführen, welche Personengruppen besonders stark betroffen sind und wie häufig und erfolgreich das Gegenvorstellungsverfahren angewendet wurde.

Das NetzDG habe sich zwar "grundsätzlich bewährt", zitierte die Süddeutsche Zeitung weiter aus dem Entwurf. Die "bisherigen Praxiserfahrungen" zeigten aber "gleichwohl, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten". Das Ministerium will demnach nicht länger komplizierte Klickwege hinnehmen, um rechtswidrige Inhalte zu melden. Deshalb werde in dem Entwurf klargestellt, dass die Meldewege künftig leicht auffindbar und für jeden einfach zu bedienen sein müssten – und zwar direkt von dem Beitrag aus, der dem sozialen Netzwerk als rechtswidrig gemeldet werden soll. (mit Material der dpa) / (olb)