Radarfallen könnten ein Thema für den Bundesgerichtshof werden

Unterschiedliche Urteile innerhalb Deutschlands zur Nachprüfung von Radarmessungen führen erneut zu Diskussionen über eine bundeseinheitliche Entscheidung.

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Verkehr auf der Autobahn von einer Brücke aus gesehen

(Bild: Shutterstock/Ulf Wittrock)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Kim Sartorius

Über die Frage, welche Daten von Radarmessgeräten zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr gespeichert und zur Verfügung gestellt werden müssen, um ein faires Verfahren zu ermöglichen, herrscht Uneinigkeit in Deutschlands Bundesländern. Laut Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz, gibt es einen rechtlichen Flickenteppich in Deutschland, wenn es um Messdaten von Blitzern geht. Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz zeigte damit Sympathie für eine bundeseinheitliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Aktuell will das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz bis Ende Januar 2020 zu einem Urteil in einem Rechtsstreit um die Zuverlässigkeit von Radarfallen kommen. Bei dem Verfahren geht es um einen Fahranfänger, der 2017 ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einen Punkt im Flensburger Fahrereignungsregister kassierte. Er erhob daraufhin Einspruch gegen das Messergebnis, das ein Blitzer der Firma Vitronic aufgezeichnet hatte.

Bei dem Radarmessgerät vom Typ "PoliScan FM1" handelt es sich um einen sogenannten Enforcement Trailer, der einem Anhänger ähnelt und häufig von der Polizei eingesetzt wird. In der Verfassungsbeschwerde kritisierten die Anwälte, dass das Gerät keine Rohmessdaten speichere und die Gebrauchsanweisung und Messstatistik nicht einsehbar seien. Dadurch gebe es keine Möglichkeit, das Messergebnis auf Richtigkeit zu überprüfen.

Grundlage für das Verfahren ist ein Urteil des saarländischen Verfassungsgerichts vom Juli 2019. Dieses bewirkte, dass Messergebnisse vom Radartyp TraffiStar S350 der Firma Jenoptik in Bußgeldverfahren nicht mehr verwendet werden dürfen. Das Urteil gilt allerdings nur fürs Saarland. Der Hersteller Jenoptik kündigte daraufhin ein Software-Update für die saarländischen Radarmessgeräte an.

Die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) zweifelt die Sinnhaftigkeit einer Rohdatenspeicherung zur Überprüfung der Messergebnisse an. Auch Joachim Laux, vom rheinland-pfälzischen Innenministerium warnte vor Behördenüberlastung und einer Prozessflut falls bei jedem Messverfahren immer alle Rohmessdaten verschickt werden müssen. (kim)