EuropÀischer Gerichtshof kippt VW-Gesetz
Das mit Spannung erwartete Urteil kam, wie es wohl kommen musste: Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat entschieden, dass das so genannte VW-Gesetz gegen EU-Recht verstöĂt. ZukĂŒftig entsprechen damit die MachtverhĂ€ltnisse den Aktienateilen
- Gernot Goppelt
Luxemburg, 23. Oktober 2007 â Das Urteil kam wie erwartet: Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat entschieden, dass das so genannte VW-Gesetz gegen EU-Recht verstöĂt. In dem Gesetz ist seit 1960 geregelt, dass die Stimmrechte jedes AktionĂ€rs auf 20 Prozent begrenzt bleiben, auch wenn die Aktienanteile höher liegen.
Christian Wulff gibt sich zufrieden
Derzeit sind das Land Niedersachsen mit 20,2 Prozent und Porsche mit 30,9 Prozent an Volkswagen beteiligt. Noch vor einer Woche hatte der niedersĂ€chsische MinisterprĂ€sident Christian Wulff das Verfahren als so unnötig wie ein Kropf bezeichnet, nun gibt er sich gelassen: Gegen EigentĂŒmer mit mehr als 50 Prozent könne man nicht spekulieren, so Wulff.
EuropÀischer Gerichtshof kippt VW-Gesetz (3 Bilder)

Ferdinand Porsche entwickelte den legendĂ€ren KĂ€fer, Grundlage fĂŒr den Erfolg von Volkswagen, hier ein Prototyp von 1935/36 (Bild: VW)
Volkswagen reagiert bisher trocken: âDer Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft hat die Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofes zum Volkswagengesetz zur Kenntnis genommen... Volkswagen wird das Urteil und mögliche Folgen fĂŒr das Unternehmen, insbesondere die Auswirkungen auf die Satzung, eingehend prĂŒfen.â
Porsche will seine Stimmrechte voll ausĂŒben
Der Autobauer Porsche begrĂŒĂt dagegen offen die Entscheidung des Gerichts, denn mit einem Stimmrechtsanteil von knapp ĂŒber 30 Prozent an Volkswagen sei man natĂŒrlich sehr daran interessiert, die Stimmrechte auch voll ausĂŒben zu können, so Vorstandschef Wendelin Wiedeking.
Der EuGH habe zudem festgestellt, dass das Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, je zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat entsenden zu dĂŒrfen, sobald sie jeweils ĂŒber mehr als eine VW-Aktie verfĂŒgen, ebenfalls europarechtswidrig sei. Damit wĂŒrden fĂŒr Volkswagen kĂŒnftig die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen gelten, wonach die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von der Hauptversammlung gewĂ€hlt werden.
SchlieĂlich verstoĂe laut EuropĂ€ischem Gerichtshof auch die im VW-Gesetz vorgesehene Erhöhung der fĂŒr StrukturbeschlĂŒsse der VW-Hauptversammlung erforderlichen Mehrheit von 75 auf ĂŒber 80 Prozent der vertretenen Stammaktien gegen geltendes europĂ€isches Recht. Mit ihrer Entscheidung seien die Richter der Auffassung der Kommission der EuropĂ€ischen Gemeinschaft gefolgt, wonach die Kernelemente des VW-Gesetzes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoĂen.