Europäischer Gerichtshof kippt VW-Gesetz
Das mit Spannung erwartete Urteil kam, wie es wohl kommen musste: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das so genannte VW-Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Zuküftig entsprechen damit die Machtverhältnisse den Aktienateilen
- Gernot Goppelt
Luxemburg, 23. Oktober 2007 – Das Urteil kam wie erwartet: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das so genannte VW-Gesetz gegen EU-Recht verstößt. In dem Gesetz ist seit 1960 geregelt, dass die Stimmrechte jedes Aktionärs auf 20 Prozent begrenzt bleiben, auch wenn die Aktienanteile höher liegen.
Christian Wulff gibt sich zufrieden
Derzeit sind das Land Niedersachsen mit 20,2 Prozent und Porsche mit 30,9 Prozent an Volkswagen beteiligt. Noch vor einer Woche hatte der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff das Verfahren als so unnötig wie ein Kropf bezeichnet, nun gibt er sich gelassen: Gegen Eigentümer mit mehr als 50 Prozent könne man nicht spekulieren, so Wulff.
Europäischer Gerichtshof kippt VW-Gesetz (3 Bilder)

Ferdinand Porsche entwickelte den legendären Käfer, Grundlage für den Erfolg von Volkswagen, hier ein Prototyp von 1935/36 (Bild: VW)
Volkswagen reagiert bisher trocken: „Der Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Volkswagengesetz zur Kenntnis genommen... Volkswagen wird das Urteil und mögliche Folgen für das Unternehmen, insbesondere die Auswirkungen auf die Satzung, eingehend prüfen.“
Porsche will seine Stimmrechte voll ausĂĽben
Der Autobauer Porsche begrüßt dagegen offen die Entscheidung des Gerichts, denn mit einem Stimmrechtsanteil von knapp über 30 Prozent an Volkswagen sei man natürlich sehr daran interessiert, die Stimmrechte auch voll ausüben zu können, so Vorstandschef Wendelin Wiedeking.
Der EuGH habe zudem festgestellt, dass das Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, je zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat entsenden zu dürfen, sobald sie jeweils über mehr als eine VW-Aktie verfügen, ebenfalls europarechtswidrig sei. Damit würden für Volkswagen künftig die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen gelten, wonach die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von der Hauptversammlung gewählt werden.
Schließlich verstoße laut Europäischem Gerichtshof auch die im VW-Gesetz vorgesehene Erhöhung der für Strukturbeschlüsse der VW-Hauptversammlung erforderlichen Mehrheit von 75 auf über 80 Prozent der vertretenen Stammaktien gegen geltendes europäisches Recht. Mit ihrer Entscheidung seien die Richter der Auffassung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft gefolgt, wonach die Kernelemente des VW-Gesetzes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen.