Bayern ernennt Hate-Speech-Beauftragten

Die bayerische Staatsregierung ernennt erstmals einen Beauftragten für die Bekämpfung von Hasskommentaren im Internet – und präsentiert Beispiele.

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Bayern ernennt Hate-Speech-Beauftragten

(Bild: Shutterstock)

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Von
  • dpa

Bayern hat den ersten Hate-Speech-Beauftragten des Landes ernannt und verschärft den Kampf gegen die Verrohung im Netz. Der Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb soll sich künftig um die Bekämpfung von Hass im Netz kümmern. Bei seiner offiziellen Vorstellung am Mittwoch in München kündigte er eine harte Hand und "angemessen hohe Strafen" an. Die Einstellung solcher Verfahren wegen Geringfügigkeit solle künftig nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich sein.

"Hassrede gab es schon immer, aber im Internet hat sich etwas zusammengebraut, das eine echte Gefahr für unsere Demokratie ist", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). "Wir merken, dass aus Hass reale Gewalt werden kann."

Hartleb brachte zu seiner offiziellen Vorstellung Beispiele mit. So wurden 155 Menschen rechtskräftig verurteilt, weil sie eine Demonstration von Asylbewerbern in Deggendorf auf abstoßende Weise kommentiert hatten. Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen – und damit eine handfeste Vorstrafe – gab es in diesem Zusammenhang für Kommentare wie "Ne Bombe rein.. Trifft man keinen falschen. Dreckspack", "Wozu hatt die Polizei Waffen reinfeuern den es sind mörder und Frauen schänder" oder "Heimreise und eine athombome hinterher" (alle Fehler im Original).

Ein mehrfach vorbestrafter Familienvater bekam vom Amtsgericht Schwabach für seinen Kommentar sogar eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Er hatte öffentlich lesbar unter einen Medienbericht zur Eröffnung eines Flüchtlingsheimes geschrieben: "Also wenn die noch nicht ganz fertig sind würd ich mich zur Verfügung stellen die Heizung zu installieren! Ups da hab ich doch glatt aus versehen n paar Löcher in die gasleitungen gemacht...Sorry..;-)" (Fehler im Original). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften sind inzwischen Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate-Speech eingerichtet worden. Der neue Beauftragte Hartleb soll diese Dezernate koordinieren und ist als Anlaufstelle bei der "Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus" (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt. Er wird künftig beispielsweise für ein neues Online-Verfahren zuständig sein, das es Kommunalpolitikern erleichtern soll, sich bei Online-Straftaten an die Justiz zu wenden. Außerdem wird er herausgehobene Ermittlungsverfahren führen, etwa solche, bei denen Morddrohungen gegen Politiker ausgesprochen werden.

Mehr Infos

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Auch die Bundespolitik beschäftigt sich mit dem Thema Hate-Speech. Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sorgte kürzlich ein neuer Gesetzesentwurf für Aufsehen: Demnach soll für die sozialen Netzwerke eine Meldepflicht von relevanten Postings an das Bundeskriminalamt (BKA) eingeführt werden. Bereits Bedrohungen sollen laut des Entwurfs von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht mit Freiheitsstrafen geahndet werden. ()