Seehofer: Auch kleine Plattformen sollen Hass und Hetze ans BKA melden

Der Innenminister will, dass selbst die vom NetzDG ausgenommenen Betreiber kleiner sozialer Netzwerke Hassbeiträge nebst IP-Adressen übermitteln müssen.

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Innenminister Seehofer besucht Digitalisierungslabor

(Bild: dpa, Axel Schmidt/AFP-Pool/dpa)

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Dem Bundesinnenministerium geht der vom Bundesjustizministerium lancierte Gesetzentwurf "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" nicht weit genug. Es will erreichen, dass auch Anbieter sozialer Netzwerke mit weniger als zwei Millionen im Inland registrierter Mitglieder strafrechtlich relevante Inhalte wie Hasspostings oder Terrorismuspropaganda unaufgefordert an das Bundeskriminalamt (BKA) melden und dabei IP-Adressen und Portnummern von Nutzern mitliefern müssen.

Laut dem ursprünglichen Referentenentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sind "nur" die Betreiber großer Plattformen zum Teilen nutzergenerierter Inhalte wie Facebook, TikTok, Twitter oder YouTube von der Meldepflicht betroffen. Erfasst sein sollen demnach vor allem Inhalte, "bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit" in "sogenannten sozialen Medien" haben könnten. Daneben geht es um sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Weitere Voraussetzung ist dem Entwurf zufolge eine nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingereichte Beschwerde von Nutzern.

Die bisherige Ausnahmeklausel im NetzDG, wonach dessen Kernpflichten nicht für kleinere Anbieter gelten, wollte Lambrecht zunächst ausdrücklich aufrechterhalten. Das Innenministerium sieht in dem Vorhaben insgesamt "einen wichtigen erster Schritt", erklärte ein Sprecher von Ressortchef Horst Seehofer (CSU) gegenüber heise online. Bei der Bekämpfung von Hasskriminalität und anderer strafbarer Inhalte im Internet "ist die Identifizierbarkeit des Urhebers des Inhalts von entscheidender Bedeutung für die weitere Strafverfolgung".

Für den Fall, dass strafbare Inhalte bei kleineren Telemediendiensteanbietern gefunden und dem BKA etwa über Internet-Beschwerdestellen zur Kenntnis gebracht werden, fehlt der Polizeibehörde laut dem Sprecher aber "ohne die IP-Adresse ein notwendiges Mittel zur Ermittlung des Nutzers". Der Referentenentwurf aus dem Justizressort sehe eine Regel zur Weitergabe der begehrten Verbindungsdaten hier nicht vor. Das Innenministerium halte daher eine solche zusätzliche Bestimmung "aus polizeifachlicher Sicht in einem zweiten Schritt für sinnvoll".

Dem Vernehmen nach hat Seehofer daher einen eigenen Entwurf für eine weitere Reform des BKA-Gesetzes auf den Weg gebracht, der derzeit zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird. Dabei verweist der Minister auch darauf, dass sich Meldevorgaben "mit ähnlichen Anforderungen" bereits in Landespolizeigesetzen fänden.

Mathias Middelberg, Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unterstützt den Vorschlag. Gegenüber der dpa betonte der Christdemokrat: "Das BKA muss auch unterhalb der Schwelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von zwei Millionen Nutzern im Inland tätig werden können". 13 netzpolitisch aktive Vereine und Verbände warnten dagegen vorige Woche, dass schon mit der zunächst vorgesehenen Meldepflicht eine umfassende "Verdachtsdatenbank" in Form eines polizeilichen Zentralregisters beim BKA entstehe, die einen rechtsstaatlichen Dammbruch darstelle.

Die Bundesregierung hatte im Oktober unter dem Eindruck des Attentats von Halle ein Maßnahmenpaket für den Kampf gegen Rechtsextremismus beschlossen. Der daraus erwachsene Entwurf Lambrechts sieht auch vor, die bereits bestehenden weiten Pflichten zur Bestandsdatenauskunft klar auf die Betreiber von Telemediendiensten wie sozialen Netzwerken und Blogs, Chats, Spiele-Apps, Informationsservices und Suchmaschinen, Portale, Shops und private Seiten im Web, Webmail-Dienste, Podcasts und Flirt-Communities auszudehnen. Abgefragt werden dürften damit etwa auch IP-Adressen und sogar Passwörter, obwohl letztere eigentlich verschlüsselt werden müssen.

Diese neue, ebenfalls heftig umstrittene Befugnis soll laut dem Justizministerium künftig auch fürs BKA gelten, da dieses bisher Bestandsdaten nur bei klassischen Telekommunikationsanbietern erheben dürfe. Eine erweiterte Klausel sei hier "dringend erforderlich", da Telemediendienste zunehmend genutzt würden. Diese Möglichkeit der Bestandsdatenabfrage hilft dem BKA laut dem Sprecher des Innenressorts beim Fund strafbarer Inhalte bei kleineren Anbietern aber nicht weiter, "da es sich bei der IP-Adresse um ein Nutzungsdatum handelt". Eine "explizite Abfragebefugnis hierfür im Rahmen der Zentralstellenfunktion" bestehe für die Behörde bisher nicht. (vbr)