Gastbeitrag: Diskutierte Klarnamenpflicht kontraproduktiv gegen Hass im Netz

NetzDG-Verschärfung? Datenschutzrechtlich problematisch und kontraproduktiv, warnt die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

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Gastbeitrag: Diskutierte Klarnamenpflicht kontraproduktiv gegen Hass im Netz

(Bild: wolfstudiobkk/Shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Inhaltsverzeichnis

Nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle mit zwei Toten rückte Bundesinnenminister Horst Seehofer die Gamerszene mit unkontrollierten Schuldzuweisungen in den Fokus der medialen und gesellschaftlichen Debatte. Man müsse schon "genau hinschauen", ob es sich beim digitalen Inhalt um ein Spiel, eine Simulation oder bereits "eine verdeckte Planung für einen Anschlag" handle. Die Gamerszene, nun unter Generalverdacht gestellt, sollte verstärkt ins Fadenkreuz der Behörden rücken. Obwohl die Kritik an diesen Aussagen immens war, folgen andere Politiker Seehofers Forderungen und weiten diese dramatisch aus. Statt die Gamerszene zu beschuldigen, Hass und Hetze im Netz zu verbreiten, wird nun jeder individuelle Internetnutzer pauschal unter Generalverdacht gestellt.

Ein Gastbeitrag von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

(Bild: 

Friedrich-Naumann-Stiftung/Tobias Koch

)

Die Juristin und langjährige Bundestagsabgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war zweimal Bundesjustizministerin und ist heute stellvertretende Vorstandsvorsitzende der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung.

So berät der Bundesrat fernab der öffentlichen Wahrnehmung über eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Kern des Gesetzentwurfes ist die Einführung einer Registrierungspflicht im Internet. Auf Initiative der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sollen die Anbieter sozialer Netzwerke und großer Spieleplattformen verpflichtet werden, sämtliche Nutzer zu erfassen und zu identifizieren. Millionen Menschen wären betroffen. Sie alle müssten sich mit vollem Namen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und einem amtlichen Lichtbildausweis registrieren. Das erklärte Ziel: Die Urheber von strafrechtlich relevanten Inhalten im Netz sollen schneller identifiziert und verurteilt werden können.

Dass soziale Netzwerke, einige Foren und auch Gaming-Plattformen ein immenses Problem mit Hass und Hetze haben, ist unbestritten. Politiker, Journalisten und Aktivisten erleben täglich Beleidigungen, Diskriminierung, sogar Morddrohungen. Rechtsextreme radikalisieren sich in ihren digitalen Echokammern, verbreiten Verschwörungstheorien und stacheln einander zu Gewalttaten an. Diese Probleme sind lange bekannt, vor den Gefahren wurde oft gewarnt. Spätestens als der Attentäter von Halle seine Tat auf der Web-Plattform Twitch live übertrug, geriet die Politik unter Zugzwang. Statt jedoch konstruktive Maßnahmen zu ergreifen, wandeln die zuständigen Innenminister Niedersachsens und Mecklenburg-Vorpommerns auf orwellschen Irrwegen. Die geplanten Maßnahmen schießen weit über das erklärte Ziel hinaus. Sie untergraben die Prinzipien unseres Rechtsstaates und des freien Internets.

Die Einführung einer Registrierungspflicht scheitert bereits an den technischen und politischen Realitäten. Müssen die Betreiber sozialer Netzwerke alle Nutzerdaten sowie biometrische Ausweise speichern, führt dies zwangsläufig zum Abfluss privater und hochsensibler Daten auf ausländische Server. Das ist kaum mit dem deutschen und europäischen Datenschutz vereinbar, vor allem aber ist es ein Sicherheitsrisiko. Wie Skandale in erschreckender Regelmäßigkeit verdeutlichen, gehen Unternehmen sorglos mit Personendaten um. Der weiterhin schwelende Cambridge-Analytica-Skandal um missbrauchte Facebook-Nutzerdaten zeigt, dass auch soziale Netzwerke von solchen Fehlern nicht gefeit sind. Der Staat kann und darf den Schutz persönlicher Daten nicht privaten Unternehmen überlassen.

Es ist überdies zu bezweifeln, dass eine Registrierungspflicht, die nur auf nationaler Ebene eingeführt werden kann, Straftäter von ihren kriminellen Aktivitäten ernsthaft abhält. Der Betroffene kann seinen Standort bei der Registrierung weltweit verorten, nicht zwangsweise in Deutschland. Die IP-Adresse, die den eigenen Standort angibt, lässt sich leicht fälschen und die Registrierungspflicht so auf leichtem Wege umgehen. Software zur Verschleierung der Identität sind schnell installiert. Wer Hass und Hetze im Netz verbreiten will, wird durch eine Registrierungspflicht nicht von seinem Weg abzubringen sein. Diese Einschätzung bestätigt auch die Klarnamenpflicht in Südkorea, während der die Zahl der Hasskommentare kaum zurückging. Sie wurde 2011 abgeschafft – nach nur vier Jahren.

Eine Studie der Universität Zürich zeigt, dass sich unter Klarnamen auftretende Nutzer oft aggressiver verhalten als anonyme. Eine Registrierungspflicht würde demnach ihr eigentliches Ziel verfehlen, dafür aber bestimmte Personengruppen von der Nutzung digitaler Angebote ausschließen: Deutsche Staatsbürger erhalten in der Regel erst mit 16 Jahren ein amtliches Ausweisdokument, können aber sonst auch vorher die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen. Erst damit könnten sie der Registrierungspflicht nachkommen. Junge Menschen unter 16 Jahren wären somit von der Nutzung sozialer Netzwerke und Gaming-Plattformen grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Diskussion um eine Registrierungspflicht ist ein chronisches Dilemma im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit. Anonymität im Netz gewährt politischen Oppositionellen und Aktivisten in vielen Länder Schutz vor staatlichen Übergriffen. Sie bietet Zuflucht für politisch Verfolgte und garantiert deren persönliche Sicherheit. Auch wenn wir in Deutschland dieses Problem nicht (mehr) kennen, ist der Schutz der Anonymität im Netz auch der Schutz unserer individuellen Freiheitsrechte. Die Medien- und Informationsfreiheit sind Teil unserer Grundrechte und damit für alle Deutschen universell gültig. Gerade in Deutschland gibt es historisch gute Gründe, diese Freiheit als unser höchstes rechtliches Gut gegen jede staatliche Einschränkung zu verteidigen – im Netz wie in der analogen Welt.

Mehr Infos

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Hass und Hetze im Netz können und dürfen wir nicht tolerieren. Sie müssen konsequent verfolgt und die Urheber rechtlich belangt werden. Dafür gibt es jedoch effektivere Methoden, als ohnehin fragwürdige Gesetze drastisch zu verschärfen. In Nordrhein-Westfalen ermittelt eine Task-Force in Fällen gravierender Hasskriminalität im Netz. Sie verzeichnet zunehmend Erfolge. Zahlreiche Organisationen setzen sich gegen Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus im Netz ein, die gefördert werden müssen.

Statt also sämtliche Nutzer des Internets pauschal zu verdächtigen, sollte sich die Politik an erfolgreichen, bestehenden Modellen orientieren. Bis dahin bleibt zu hoffen, dass die Vertreter der anderen Länder die potenziell schwerwiegenden Folgen einer Registrierungspflicht erkennen und den Gesetzentwurf im Bundesrat stoppen.

[Update 02.03.2020 – 16:10 Uhr] Der Personalausweis kann auch vor dem 16. Lebensjahr ausgestellt werden, dann aber ohne die Online-Ausweisfunktion. Das wurde im Text berichtigt. (mho)