Missing Link: Eingefleischte Geheimniskrämer gegen moderne Geheimdienstaufsicht

Deutschland hinkt bei der Aufsicht der Nachrichtendienste hinterher. Wird das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf die Sprünge helfen?

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Missing Link: Eingefleischte Geheimniskrämer gegen moderne Geheimdienstaufsicht

(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

Lesezeit: 19 Min.
Von
  • Monika Ermert
Inhaltsverzeichnis

Beim Bundesnachrichtendienst hat man sich nach eigener Aussage gefreut, als die Bundesregierung das Unabhängige Gremium (UGr) 2016 ins BND-Gesetz geschrieben hat. Mit der neuen, zusätzlichen Aufsicht werde endlich deutlich werden, wie weiß die Weste des BND sei. Mit solchen Erwartungen begrüßte der damalige BND-Chef Klaus-Dieter Fritsche die ersten drei richterlichen Teilzeit-Kontrolleure am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, berichtete BGH-Richterin Gabriele Cirener, Mitglied des 1. UGr im Verfahren gegen das BND-Gesetz, Mitte Januar dem 1. Senat des Verfassungsgerichts vor wenigen Wochen.

"Missing Link"

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Zwei Tage lang sezierten die Karlsruher Richter die erstmals überhaupt rechtlich gefasste Massenüberwachung ausländischer Datenverkehre. Davor hatte der deutsche Auslandsnachrichtendienst das einfach ohne Rechtsgrundlage, also illegal und praktisch unbeaufsichtigt, gemacht. In der Verhandlung nahmen sich die Richter nicht nur die von der Bundesregierung hartnäckig verteidigte Beschränkung des Grundrechts auf vertrauliche Kommunikation allein auf Deutsche kritisch vor, auch die novellierten Aufsichtsstrukturen stellten sie ganz öffentlich auf den Prüfstand. Vorbereitet hatten sich die obersten Richter mit einem rund 600 Seiten starken Papier, behaupteten Eingeweihte. Das zeigt wohl, dass es rechtlichen Klärungsbedarf gibt.

Das Gremium mit dem unauffälligen Namen UGr soll laut BND-Gesetz stichprobenartig prüfen, ob der Dienst bei der "Ausland-Ausland-Überwachung" im Rahmen der gesetzlichen Schranken aktiv ist. Werden aus den unter anderem vom deutschen Decix abgelauschten Terabytes die Daten deutscher Bürger ausreichend ausgefiltert? Das UGr kann die Anträge des BND und die daraufhin vom Bundeskanzleramt erlassenen Anordnungen für breitbandig überwachte Telekommunikationstrecken prüfen und versucht, so Cirener, auf die Einhaltung des Kernbereichsschutzes zu achten.

Die BGH-Richterin sagte in Karlsruhe, der BND habe die Idee von der richterlichen "Reinwaschung" inzwischen revidiert. Als sie kürzlich aus dem UGr ausschied, vertraute man ihr an, man habe nach dem Austausch mit den BGH-Richtern eine andere Auffassung von "Genauigkeit" bekommen. In der Anfangsphase habe man beispielsweise auch darauf gepocht, dass der Geheimdienst Formalien einhält, also etwa ob Anordnungen von Suchbegriffen auch die korrekten Unterschriften tragen. Nicht damit es hinterher wieder keiner gewesen sein will.

In der Anfangszeit hat das neue Gremium viel Zeit darauf verwendet, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben und ganz praktische Dinge zu klären. Beispielsweise boten die Räumlichkeiten des BGH in Karlsruhe gar nicht die notwendigen Voraussetzungen für den Umgang mit Verschlusssachen. Zudem mussten sich drei eingesetzten Richter (und die drei Stellvertreter), die für ihre UGr-Aufgaben zu 50 Prozent von ihren klassischen richterlichen Tätigkeiten freigestellt wurden, damit auseinandersetzen, dass das Justizministerium ihre Aufsichtsrolle offenbar als "Ehrenamt" betrachtete, sagt Cirener.

Ungewöhnlich war für die Richterin aber vor allem, "erstmals in einem Bereich zu arbeiten, der keinerlei Kontrolle unterliegt", sagte Cirener den Verfassungsrichtern. Weder die Öffentlichkeit, noch der Dienstherr oder das Parlament könne wegen der Geheimhaltung nachvollziehen, ob man wirklich gründlich geprüft habe oder vielleicht nur durch "Handauflegen". Letztlich hänge viel vom Engagement der drei Mitglieder ab.

Mehr als solche organisatorische Kinderkrankheiten stellten die eingeschränkten Kompetenzen die Richter vor Herausforderungen. "Wir kontrollieren nicht insgesamt die Arbeit des BND, sondern haben sehr eng umrissene Stichprobenbefugnisse", berichtete Cirener. Und nicht immer war klar, welche Stichproben die Richter ziehen durften. Bei der Prüfung der BND-internen Nachkontrollen von Kernbereichsschutz und anderen Grenzen in Daten, die der Dienst an andere Nachrichtendienste weitergibt, kann das UGr ohnehin nur auf das schauen, was der BND selbst als problematisch betrachtet hat.

Bei einer Prüfung, inwieweit die Bespitzelung eines Berufsgeheimnisträgers außerhalb der EU auch dessen Kollegen innerhalb der EU betroffen habe, bekam Cirener so auch anschließend einen "bösen Brief" des Amtes. Sie habe damit ihre Kompetenzen überschritten. Die UGr-Mitglieder dürfen nach Ansicht des BND also etwa nicht prüfen, ob ein Anwalt oder Journalist beobachtet wird. Diese Frage steht mit im Zentrum der in Karlsruhe verhandelten Beschwerde.

Die Beschwerdeführer sind Journalisten aus verschiedenen Ländern, die von Reporter ohne Grenzen beziehungsweise der französischen Reporters Sans Frontières vertreten werden. Sie fürchten um die eigene Sicherheit, wenn sie anlasslos überwacht und ihre Daten anschließend im großen Datenaustausches an Dienste in ihren eigenen Ländern übermittelt werden. Für manche, wie die Beschwerdeführerin Khadija Ismayilova, bedeutet das, dass sie für kritische Berichterstattung ins Gefängnis gehen.