Neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung

Ab Dienstag, den 28. April, müssen Autofahrer neue Vorschriften beachten. Rasern zum Beispiel drohen höhere Bußgelder und schneller ein Fahrverbot.

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Neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung

Mit den Regeln soll unter anderem die Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger verbessert werden.

(Bild: ACE Auto Club Europa/Tschovikov)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Teresa Dapp
Inhaltsverzeichnis

Autofahrer sollen mehr Rücksicht auf Radfahrer und auch Fußgänger nehmen – so lässt sich das Hauptziel der neuen Verkehrsregeln zusammenfassen. Auch Carsharing und Elektroautos sollen mit der geänderten Straßenverkehrsordnung Vorteile bekommen. Wer dagegen zu schnell fährt, unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt oder andere behindert, muss sich auf härtere Strafen gefasst machen. Und auch für Radfahrer wird ein bestimmter Verstoß teurer. Von morgen (Dienstag, den 28. April) an gelten die neuen Regeln. Erste Kritik ist gewissermaßen automatisch bereits eingetroffen.

- Das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen – also in einem Bereich, der mit einer gestrichelten schmalen Linie an der rechten Seite der Fahrbahn abmarkiert ist – ist von jetzt an verboten. Bisher war Halten bis zu drei Minuten erlaubt. Strafe: Ab 55 Euro – in schweren Fällen bis 100 Euro und ein „Flensburg”-Punkt im Fahreignungs-Register.

- Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts von zwei Metern. Bisher war nur „ausreichender” Abstand vorgeschrieben. Dies war bisher die durch die Rechtsprechung gefestigte Auslegung des Begriffs "ausreichender Seitenabstand” in der StVO; aus Gründen der Klarheit wird diese gefestigte Rechtsprechung nunmehr ausdrücklich in den Wortlaut der StVO eingefügt.

- Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss. Strafe: 70 Euro und ein Punkt.

- In Straßen mit einem Radweg ist das Parken an Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten – sonst sind es fünf Meter.

- Schilder können künftig ein Überholverbot anzeigen, das nur Autos und anderen mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen verbietet.

- Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird nun genau so bestraft, wie keine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.