Homeoffice und Steuern: Was lässt sich anrechnen?

Arbeitszimmer, Wlan, Technik: Ein Steuerexperte des Deutschen Steuerberaterverbands klärt über die Möglichkeiten auf.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 259 Kommentare lesen
Homeoffice und Steuern: Was lässt sich anrechnen?

(Bild: Pheelings media / Shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.

Wolfgang Wawro ist Steuerexperte des Deutschen Steuerberaterverbands. heise online hat mit ihm über die Auswirkungen der Coronakrise gesprochen.

heise online: Was kann ein Arbeitnehmer im Homeoffice grundsätzlich absetzen?

Wolfgang Wawro: Unter Homeoffice kann man ja auch eine Ecke in der Küche verstehen, wenn man seinen Laptop am Küchentisch aufklappt. Dann können Sie aber gar nichts absetzen. Denn eigentlich gelten auch jetzt die Grundsätze für ein Arbeitszimmer.

Aber sie können ihre Technik geltend machen, also das, was Sie in der Küche für den Beruf benutzen. Die Möbel, die Sie benutzen, fallen raus, sofern Sie nicht in einem ordnungsgemäßen Arbeitszimmer stehen.

Was ist ein solches Arbeitszimmer?

Wawro: Ein Arbeitszimmer wird nur anerkannt, wenn es nahezu ausschließlich der beruflichen Nutzung dient. Das Finanzamt lässt zehn Prozent anderweitige Nutzung durchgehen. Wenn im Arbeitszimmer ein Bügelbrett steht, wäre das nicht schädlich, wenn Sie das Zimmer aber regelmäßig zum Bügeln benutzen, dann geht es schon wieder nicht mehr. Natürlich weiß das Finanzamt davon nicht unbedingt. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer funktioniert nicht, da der Raum zu viel privat genutzt wird.

Mehr zum Coronavirus:

Gibt es da Unterschiede nach Berufsgruppen? Für Freiberufler und Arbeitnehmer etwa?

Wawro: Nein, da gibt es keine Unterschiede. Es gilt für alle gleich. Und die Finanzämter sind auch ziemlich streng.

Wenn ich die Möglichkeit dazu habe, wäre es also eventuell sinnvoll, ein Zimmer jetzt als Arbeitszimmer frei zu räumen?

Wawro: Richtig, das wäre eine Möglichkeit. Man muss aber durchaus damit rechnen, dass das Finanzamt genaue Darlegungen einfordert bzw. auch gelegentlich kontrollieren kommt.

Wie ist es mit dem Absetzen von Wlan, Router, Handy und ähnlichen Sachen? Gibt es jetzt vielleicht sogar neue Möglichkeiten durch die Situation?

Wawro: In diesem Punkt hat es bisher keine Veränderungen gegeben. Es gilt, was vor Corona auch galt. Es gibt sogar eine Auskunft vom Bayerischen Finanzministerium, die ganz klar darauf hinweist, die Länder und damit Finanzämter sind beim Besteuerungsverfahren an das Einkommensteuergesetz gebunden. Und in so fern ist ein Arbeitsplatz in einem Raum nicht steuerlich geltend zu machen. Die übrigen Werbungskosten (Arbeitsmittel), die pauschal abgesetzt werden können, sind es. Wenn sie beruflich ein Telefon nutzen, ist es völlig unproblematisch, 20 Euro im Monat als Pauschale anerkennen zu lassen. Wenn sie mehr haben wollen, muss das gut nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.

Gibt es Pläne für Ausnahmeregelungen?

Wawro: Ich kann mir das vorstellen. Mir ist bekannt, dass der Bundesverband der Lohnsteuerhilfen-Vereine und der Bund der Steuerzahler beim Bundesfinanzministerium intervenieren wollen. Da geht es um die Einführung einer Pauschale für Coronazeiten. Entschieden ist derzeit aber noch gar nichts.

Beim Einkommensteuergesetz können die Länder auch nicht selbst verfügen, das muss aus Berlin entschieden werden.

Andersrum kann ich zum Beispiel Fahrtkosten nicht mehr abrechnen, wenn ich im Homeoffice bin.

Wawro: Genau. Wenn sie nicht zur Arbeit fahren oder andere Arbeitswege haben, können sie auch kein Monatsticket absetzen – sofern sie nicht eine Jahresfahrkarte haben, da sind die Kosten ja weiter laufend.

Im Zweifel muss ich mir überlegen, ob ich mehr davon habe, das Arbeitszimmer abzusetzen oder wenn ich Fahrtkosten habe?

Wawro: Diese Rechnung kann man anstellen. Aber: Ein Arbeitszimmer muss beruflich notwendig sein, das wäre bei einer Wahl wohl nicht möglich. Schließlich sind Fahrtkosten natürlich auch mit Zeit verbunden, während ein häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Arbeit keine Fahrzeit braucht.

Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unterstützen?

Wawro: Da ist zunächst die Frage, ob sie von sich aus im Homeoffice geblieben sind oder ob sie angewiesen worden sind. Der Arbeitgeber kann es nicht verlangen, dass sie im Homeoffice arbeiten – es sei denn, es ist eine Epidemie im Haus ausgebrochen, dann greifen andere Strukturen, die arbeitgeberrechtlichen Fürsorgepflicht.

Die darauf folgende Frage ist, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür etwas zahlt, wenn er von Zuhause aus arbeitet. Der kann sich anlehnen an das Steuerrecht und sagen, 1200 Euro zahle ich für ein gesamtes Jahr im Homeoffice anteilig für das Arbeitszimmer. Dadurch kann der Arbeitnehmer dann aber dafür selbst nichts mehr von der Steuer absetzen, was mit der Arbeit zu tun hat. Der Arbeitgeber kann es wiederum als Betriebskosten absetzen. Die 100 Euro im Monat wären für Arbeitnehmer steuerfrei als Aufwandsersatz.

Welche Nachweise muss man erbringen, um selbst Arbeitsmittel abzusetzen?

Wawro: Abgesehen von den Pauschalen muss bei allen Mitteln der berufliche Nutzen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden – wie das im Einzelfall ausschaut, ist abhängig von der jeweiligen Nutzung. Mit überzeugenden Argumenten kann man einiges beim Finanzamt durchsetzen.

Steuervorauszahlungen bei Selbstständigen können eingestellt werden, wie geht das?

Wawro: Wie mir bekannt ist, sind die Finanzämter da in allen Bundesländern sehr großzügig. Wenn sie darlegen, dass Einkünfte ausbleiben, werden die Vorauszahlungen – sogar rückwirkend – sehr schnell auf Null herabgesetzt.

Das ist aber natürlich nur aufgeschoben.

Wawro: Im kommenden Jahr, wenn sie ihre Steuererklärung abgeben, weiß das Finanzamt, wie viel ein Unternehmer wirklich eingenommen hat, und entsprechend wird es dann berechnet.

Die Nothilfen für Selbstständige, die es von Kommunen, Ländern, vom Bund gibt, die müssen steuerlich auch angesetzt werden?

Wawro: Wenn sie da etwas bekommen, hilft das jetzt finanziell über die Runde, gilt aber als Betriebseinnahme und muss im nächsten Jahr bei der Einkommensteuer bedacht werden.

Sind die Finanzämter eigentlich auch im Homeoffice? Und kann das Auswirkungen auf die Bearbeitung haben?

Wawro: Homeoffice bei Finanzbeamten gibt es auch, aber nur eingeschränkt, weil sie nicht an die Steuerdaten, die Zentraldatenbank ran dürfen. Die Betriebsprüfer können von Zuhause aus arbeiten, also auch Vollziehungsbeamte etwa. Technisch müsste man sich ansonsten da ganz anders einrichten, was nicht vorgesehen ist und vom Zugriffsrecht her auch gar nicht möglich.

Ein Tipp für Arbeitnehmer?

Wawro: Man bekommt ja eh eine 1000-Euro-Werbungskosten-Pauschale. Wenn man darüber kommen möchte, muss man eben dafür sorgen, dass man die entsprechenden Aufwendungen auch hat und diese nachweisen kann.

(emw)