CDU-Rechtspolitiker: NetzDG ist "Garant von Meinungsfreiheit in diesem Land"

Die Koalition lobt das NetzDG und die geplante Reform, die Opposition will das YouTube künftig aussparende Gesetz in weiten Teilen aufgehoben wissen.

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CDU-Rechtspolitiker: NetzDG ist "Garant von Meinungsfreiheit in diesem Land"

(Bild: sebastianosecondi / Shutterstock.com)

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Der Bundestag hat am Mittwoch den Entwurf zur "Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDG), den die Bundesregierung und die große Koalition einbrachten, sehr kontrovers debattiert. Schon mit der ursprünglichen Form des Gesetzes "haben wir nachhaltig Hass und Hetze in sozialen Netzwerken eindämmen können", betonte der Obmann der CDU/CSU-Fraktion Carsten Müller. Das Normenwerk sei "Garant von Meinungsfreiheit in diesem Land". Mit der eingeleiteten Reform gehe es nun darum, am Ende ein "noch besseres NetzDG" zu haben.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bezeichnete Hass und Hetze im Internet als "ganz große Gefahr für die Demokratie" und die Meinungsfreiheit: "Die Menschen mischen sich nicht mehr ein in politische Diskussionen", sie würden mundtot gemacht über "Bots oder Trolls". Ihr Haus habe deshalb Erfahrungen in zahlreichen Gesprächen mit Verbänden und Betroffenen gesammelt, ohne das NetzDG jedoch plangemäß evaluieren zu lassen. Als Resultat daraus würden die Meldewege fortan nutzerfreundlicher, und es solle ein Gegenvorstellungsverfahren geben, "damit der Nutzer seine Einschätzung vortragen kann". Dazu komme ein strafferes gerichtliches Auskunftsverfahren.

Der CSU-Politiker Alexander Hoffmann sprach beim Schutz der freien Meinungsäußerung anhand des Durchsetzungsgesetzes zwar von einer Gratwanderung. Die "Phalanx des Widerstands" sei am Anfang aber noch viel breiter gewesen, blickte er zurück. Mittlerweile sei klar, dass es ein Instrument dieser Art brauche.

"Allein die massive Aufstockung der Mitarbeiter bei Plattformen ist ein Erfolg", unterstrich der SPD-Digitalexperte Jens Zimmermann. Viele der Befürchtungen seien dagegen "in dieser Form nicht eingetreten". International höre er oft, dass Deutschland mit dem Gesetz "einen entscheidenden Schritt vorausgegangen" sei. Es gebe zwar auch Länder, die das NetzDG "als Feigenblatt" nutzten. Autoritäre Staaten würden Maßnahmen gegen die Meinungsfreiheit aber auch ohne die deutsche Vorlage durchführen.

Der "halbgare Gesetzesentwurf" mache das schlechte Original nicht zu einem Bestseller, monierte Roman Müller-Böhm (FDP). Das NetzDG bleibe "schlichtweg verfassungswidrig", da der Bund für soziale Netzwerke nicht zuständig sei. Auch mit dem Vorhaben, die Berichtspflichten der Betreiber massiv auszuweiten, bastele Schwarz-Rot nur weiter an den Symptomen herum. Es bleibe beim prinzipiellen Fehler, dass "private Unternehmen über die Rechtsdurchsetzung entscheiden".

Es sei ihm ein Herzensanliegen, Morddrohungen und Rassismus auch im Internet entschieden zu bekämpfen, unterstrich Niema Movassat von der Linksfraktion. Das NetzDG könne aber von autoritären Staaten als Vorbild verwendet werden, um die Meinungsfreiheit einzuschränken. Problematisch sei, dass die Betreiber Beiträge mithilfe von Algorithmen automatisch filterten und die Berichtspflicht eine solche Zensur als normal anerkenne. Nötig sei hier eine Vorgabe, "dass immer am Ende ein Mensch entscheidet". Generell müsse das Gesetz "in weiten Teilen aufgehoben werden".

Zusammen mit der grünen Netzpolitikerin Tabea Rößner monierte Movassat Ungereimtheiten durch die geplante Umsetzung einer Vorgabe aus der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste, wonach für ausländische Anbieter von Videodiensten wie YouTube aufgrund des Herkunftslandprinzips das NetzDG nicht mehr gelten solle. Diese neue Ausnahme beziehe sich auch auf über Facebook geteilte Bewegtbilder, paradoxerweise aber nicht dort publizierte Texte, führte Rößner aus. Dass das Bundesamt für Justiz Aufsichtsbefugnisse erhalten soll, gefährde zudem die Staatsferne bei publizistischen Beiträgen. Insgesamt "quietscht es bei Nachbesserungen gewaltig", sodass der einstige Schnellschuss "unausgegoren und problematisch" bleibe.

Von einem "hässlichen" Meinungsfreiheitseinschränkungsgesetz, das am besten abgeschafft werden müsse, sprach Stephan Brandner (AfD). Der Austausch in sozialen Netzen habe mit den "linken Kampfbegriffen" Hass und Hetze in den allermeisten Fällen nichts zu tun. Ihre Totalopposition hat die Rechtspartei in dem Fall aber beendet. Zumindest die Teile, die Zustellungen an die Betreiber regelten, seien sinnvoll, meinte Brandner. Parallel berät das Parlament über einen nicht minder umstrittenen Gesetzentwurf für den Kampf gegen "Rechtsextremismus und Hasskriminalität", mit dem das NetzDG ebenfalls überarbeitet werden soll. (olb)