BGH: Kein Schadenersatz für Diesel, die nach Herbst 2015 gekauft wurden

Wer seinen VW-Diesel nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals gekauft hat, bekommt keinen Schadenersatz, entschied das oberste deutsche Zivilgericht.

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BGH: Kein Schadenersatz für Diesel, die nach Herbst 2015 gekauft wurden

VW illustriert seine "Abhilfemaßnahmen zur Dieselthematik".

(Bild: Volkswagen)

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Diesel-Klägern, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, steht kein Schadenersatz von Volkswagen zu. Ab diesem Zeitpunkt habe der Konzern sein Verhalten geändert, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei nicht mehr feststellbar. (Az. VI ZR 5/20)

Die obersten Zivilrichter wiesen die Revision eines Mannes zurück, der seinen VW-Diesel erst im August 2016 gebraucht gekauft hatte. Der VW Touran Match hatte beim Händler 13.600 Euro gekostet und war mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgerüstet. Der Muster-Fall aus Rheinland-Pfalz ist nach Einschätzung von VW beispielhaft für rund 10.000 noch offene Verfahren.

Volkswagen war am 22. September 2015 mit einer Ad-hoc-Mitteilung an die Aktionäre und einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen. Von da an war das Thema über Monate groß in den Medien. Volkswagen hatte damals auch eine Website eingerichtet, auf der Autobesitzer überprüfen konnten, ob auch ihr Wagen einen Motor mit der illegalen Abgastechnik hat. " "So war bereits die Mitteilung der Beklagten vom 22. September 2015 objektiv geeignet, das Vertrauen potenzieller Käufer von Gebrauchtwagen mit VW-Dieselmotoren in eine vorschriftsgemäße Abgastechnik zu zerstören, diesbezügliche Arglosigkeit also zu beseitigen", schreiben die BGH-Richter.

Vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass wesentliche Umstände, die vorher für eine Täuschung sprachen, bereits im Herbst 2015 entfallen seien, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Schon aufgrund der Ad-hoc-Mitteilung hätten Käufer nicht mehr damit rechnen können, dass die Abgastechnik den Vorgaben entspreche. Dass VW erst unter Druck reagiert habe und zur Aufklärung des Skandals möglicherweise noch mehr hätte tun können, reiche für den Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung nicht mehr aus. Schon das Landgericht Trier hatte die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht Koblenz wies die Berufung des Klägers zurück.

Der BGH hatte in seinem ersten Diesel-Urteil vom 25. Mai festgestellt, dass Volkswagen seine Kunden bewusst getäuscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Bei der Berechnung der Ansprüche müssen sich Betroffene auf den Kaufpreis aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Geld bekommt nur, wer sein Auto zurückgibt. Damit sind die anderen rund 50.000 noch laufenden Verfahren letztlich vorentschieden. Der Konzern will diese Fälle nicht mehr vor Gericht durchfechten, sondern jedem Kläger eine individuelle Summe anbieten. Wer sich darauf einlässt, soll sein Auto behalten dürfen.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
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Die Richter verkündeten an diesem Donnerstag noch andere Diesel-Urteile. Daraus ergibt sich, dass VW erfolgreichen Klägern zusätzlich zum Schadenersatz keine Deliktszinsen auf das in das Auto gesteckte Geld zahlen muss. Vielfahrer können unter Umständen gar kein Geld mehr bekommen. (mit Material der dpa) /

(anw)