Stuttgart: Diesel-Fahrverbote wieder auf dem Prüfstand

Seit dem 1. Juli gilt in Stuttgart das Fahrverbot auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5. Mit verbesserten Luftwerten entbrennt darum nun neuer Streit.

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Skoda Octavia

Autos mit der Abgasnorm Euro 5 durften in der EU bis Ende August 2015 erstmals zugelassen werden.

(Bild: Skoda)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Martin Franz
  • dpa
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Baden-Württemberg will versuchen, Fahrverbote in der Stuttgarter Innenstadt so schnell wie möglich aufzuschieben. „Wenn die Schadstoffwerte an allen Messstellen unter den EU-Grenzwerten liegen und wir in den grünen Bereich kommen, werden wir das den Gerichten vorlegen“, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an. Ziel sei es, die Justiz in einem neuen Eilverfahren darum zu bitten, ihre bisherige Ablehnung zu revidieren. „Wenn die Faktenlage entsprechend ist, können wir das noch in diesem Jahr anstrengen“, sagte der Regierungschef.

Fahrverbote für Autos mit Dieselmotor, die maximal die Abgasnorm Euro 4 erfüllen, gelten in Stuttgart seit Anfang 2019. Die aktuelle Diskussion dreht sich nun darum, ob Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in dieses Verbot mit aufgenommen werden. Das Land Baden-Württemberg will das nicht, ist aber durch ein Urteil aus dem Jahr 2017 seit dem 1. Juli dieses Jahres dazu gezwungen. Die grün-schwarze Koalition setzt sich mit einer sogenannten Vollstreckungsabwehrklage gegen dieses Verbot zur Wehr.

Einen Eilantrag, mit dem die Fahrverbote in einigen Bereichen bis zu einem abschließenden Gerichtsurteil ausgesetzt werden sollten, hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt. Die Richter hatten allerdings betont, dass zur Erfüllung der Vorgaben nicht zwingend Fahrverbote in der gesamten Stuttgarter Umweltzone nötig seien. Außerdem lässt die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Stuttgart ein Hintertürchen offen: „Sollte der 3-Monatswert im April 2020 prognostisch ergeben, dass der Grenzwert im Jahresmittel 2020 eingehalten wird, wird von der Maßnahme M1 mangels Erforderlichkeit abgesehen“, heißt es dort. Die „Maßnahme M1“ umfasst das zonale Verbot für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 6.

Kretschmann zeigte sich optimistisch: „Die Werte sind drastisch runtergegangen und werden weiter runtergehen, vor allem weil die Flotte sich erneuert und die Emissionen durch die modernen Dieselmotoren spürbar abnehmen.“ Alle anderen rechtlichen Möglichkeiten sind nach Ansicht des Ministerpräsidenten bis zur Entscheidung über die Abwehrklage ausgeschöpft. Die vorsichtige Zurückhaltung der Grünen dürfte wohldurchdacht sein. Denn zumindest ein Teil der verbesserten Luftqualität im ersten Halbjahr ist darauf zurückzuführen sein, dass in der Folge der Corona-Pandemie weniger Verkehr auf den Straßen unterwegs war. Die spannende Frage der kommenden Wochen ist demnach, wie nachhaltig die Verbesserung ist.

Der Koalitionspartner CDU spart unterdessen nicht mit Kritik am grünen Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die Luftqualität in Stuttgart ist so gut wie nie. Aktuelle Messungen zeigen, dass die Grenzwerte unterschritten werden“, sagte CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart der dpa. Das habe das Gericht ausdrücklich anerkannt. Deshalb müsse Hermann so bald wie möglich ein Gutachten in Auftrag geben, damit die Ist-Werte für das ganze Jahr hochgerechnet werden könnten. „Denn genau das hat den Richtern gefehlt. Und es wäre für die Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht mehr nachvollziehbar, wenn wir weitere Fahrverbote verhängen würden. Ich erwarte da mehr Einsatz vom Verkehrsministerium“, sagte Reinhart.

Das sieht Reinharts Parteikollege und Innenminister Thomas Strobl ähnlich. Es sei nun oberste Pflicht, die von den Richtern aufgezeigten Mängel in dem Antrag zu beseitigen, die notwendigen Daten zu erheben und dem Gericht erneut vorzutragen, heißt es in einem Brief Strobls an Hermann. Das Gericht habe klar aufgezeigt, dass Fahrverbote vermeidbar seien.

Der SPD-Verkehrsexperte Martin Rivoir kritisierte das Agieren der grün-schwarzen Landesregierung als „eine kropfunnötige Zitterpartie für zigtausende Dieselfahrer“. Deren handwerkliche Fehler würden nun auf dem Rücken der Besitzer „ziemlich neuer Euro-5-Diesel“ ausgetragen. „Das wäre absolut vermeidbar gewesen.“ Rivoir meinte zudem: „In der Tat muss man Zweifel daran haben, ob gerade Verkehrsminister Hermann nicht von Beginn an klammheimlich auf solche Verbote gehofft hat.“ So beteuere der zwar, er wolle Verbote verhindern, unternehme aber nichts dagegen.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke meinte: „Die Luft in Stuttgart ist schon seit Monaten so gut wie nie.“ Die Regierung hätte längst neue Messungen machen können, die das gerichtsfest belegten. Dann wäre aus seiner Sicht auch das Fahrverbot für Euro-5-Diesel vermieden worden. Er warf Hermann vor, mit allen Mitteln diese Bemühungen zu „sabotieren“.

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz betonte hingegen: „Wir tun alles, um die Luftqualitätswerte zu verbessern und Fahrverbote zu vermeiden.“ Von den Messwerten des ersten Halbjahres habe sich das Gericht jedoch nicht überzeugen lassen. Bis die Richter zu einer anderen Auffassung gelangen, sei das Urteil bindend. „Entscheidend ist, dass der Grenzwert aufs ganze Jahr hinweg eingehalten wird. Auf dieser Datenbasis wird das Gericht uns messen“, betonte Schwarz.

Wegen der geltenden zonalen Fahrverbote für Diesel, die maximal die Abgasnorm Euro 5 erfüllen, werden derzeit an rund 160 Standorten Schilder aufgestellt. Sie gelten im Stuttgarter Talkessel und in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen, der sogenannten kleinen Umweltzone. Bis Anfang September sollen alle Schilder stehen. Kontrolliert und sanktioniert wird auf Bitten des Verkehrsministeriums wohl erst ab Oktober. Die Stadt Stuttgart spricht von einer dreimonatigen Übergangsfrist. Ab Oktober droht bei Verstößen ein Bußgeld von 100 Euro plus Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro.

(mfz)