EuGH: Zero Rating verletzt Netzneutralität

Dienste von Internetanbietern, die manche bevorzugen, andere benachteiligen, verletzen nach Meinung des EuGH EU-Recht. Das könnte auch StreamOn treffen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 263 Kommentare lesen
EuGH: Zero Rating verletzt Netzneutralität

(Bild: natmac stock/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Internetdienste, die manchen Datenverkehr bevorzugt behandeln und andere benachteiligen, verletzen die "Neutralität des Internets". Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg am heutigen Dienstag entschieden. Damit spricht sich das Gericht gegen Dienste wie zum Beispiel StreamOn der Deutschen Telekom aus, bei dem einige Anwendungen nicht das Datenvolumen schmälern. Der EuGH hat damit nach eigenen Angaben erstmals die Unionsordnung ausgelegt, mit der die Netzneutralität festgeschrieben wird.

In dem vor dem EuGH behandelten speziellen Fall ging es um den ungarischen Telekommunikationsanbieter Telenor. Dieser bietet zwei Pakete für einen "Nulltarif" an, bei dem der Datenverkehr einiger Dienste nicht auf den Verbrauch des von den Kunden gebuchten Datenvolumens angerechnet wird (Zero-Rating), erläutert der EuGH in seinem Urteil . Kunden können diese speziellen Dienste weiterhin uneingeschränkt nutzen, auch wenn ihr Datenvolumen erschöpft ist, während der Datenverkehr bei den übrigen Diensten blockiert oder verlangsamt wird.

Die ungarische Behörde für Medien und Kommunikation erließ zwei Bescheide, weil sie meint, Telenors Pakete verstießen gegen die in Art. 3 Abs. 3 der Verordnung enthaltene Pflicht zur gleichen und nichtdiskriminierenden Behandlung des Verkehrs. Das ungarische Unternehmen klagte dagegen, der zuständige ungarische Gerichtshof Fővárosi Törvényszék bat den Gerichtshof um Vorabentscheidung über die Auslegung und Anwendung der Abs.1 und 2 von Art.3 der Verordnung 2015/2120 .

Der EuGH meint, Pakete wie die von Telenor angebotenen könnten die Nutzung der bevorzugt behandelten Anwendungen und Dienste erhöhen und zugleich die Nutzung anderer Dienste verringern. Je mehr Kunden solche Angebote nutzen, desto mehr könne es zu "einer erheblichen Einschränkung der Ausübung der Rechte der Endnutzer führen oder sogar den Kern dieser Rechte untergraben".