Erneuter Vorwurf: Amazon soll bei Eigenprodukten Konkurrenz behindern

Echo, Fire TV und mehr: Händler werfen Amazon vor, bei bestimmten Produkten Werbung zu verhindern, um Eigenmarken zu bevorteilen.

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Amazon soll bei Eigenprodukten Konkurrenz behindern

(Bild: Ioan Panaite/Shutterstock.com)

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Amazon soll eigene Produkte wie Echo, den Fire-TV und die Videotürklingel auf der eigenen Plattform bevorteilen, in dem anderen Anbietern bestimmte Werbung für vergleichbare Produkte verwehrt wird. Von den Vorwürfen berichtet das Wall Street Journal (WSJ). Es ist nicht das erste Mal, dass es solche Kritik gibt.

Konkret geht es um die Buchung von gesponserten Amazon-Suchergebnissen, also jenen, die etwa weiter oben in den Listen auftauchen oder bei bestimmten Suchbegriffen. Bei manchen Produktkategorien, in denen Amazon selbst der Hardware-Hersteller ist, soll dies nicht möglich sein, heißt es in dem Artikel des WSJ. Die Informationen stammen dem Bericht zufolge von Amazon-Mitarbeitern direkt und anderen mit der Problematik vertrauten Personen.

Der Hersteller von TV-Streaming-Übertragungsgeräten Roku soll beispielsweise keine Anzeigen für die eigenen Produkte kaufen können. Manche Konkurrenzprodukte könnten sogar gar nicht auf der Plattform angeboten werden.

Ähnliche Vorwürfe hat es bereits mehrfach gegeben. Amazon soll auch andere Eigenmarken in den Suchergebnissen bevorzugen. Dabei geht es immer wieder um die Frage nach der Doppelrolle Amazons als Händler und Betreiber der Handelsplattform. Das Institut für deutsche Wirtschaft hat vergangenes Jahr sogar von einer möglichen Zerschlagung gesprochen, da laut einer von ihnen durchgeführten Studie Wettbewerbsverzerrungen festgestellt werden konnten. Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission, hat sich ebenfalls bereits für eine Begrenzung ausgesprochen.

Die EU-Kommission untersucht schon länger Amazons Umgang mit den Händlern auf dem Marketplace. Eine formale Wettbewerbsbeschwerde soll in Arbeit oder bereits zugestellt worden sein, zu dieser kann sich Amazon dann zunächst äußern. Die kanadische Wettbewerbsbehörde ruft Verkäufer sogar dazu auf, sich zu melden, wenn sie sich übervorteilt fühlen. Und auch Österreichs Wettbewerbshüter ermitteln.

(emw)