EuGH-Urteile: Der "alte Zombie" Vorratsdatenspeicherung lebt

Datenschützer monieren, dass der EuGH erstmals Ausnahmen vom bisherigen Verbot des allgemeinen und unterschiedslosen Protokollieren von Nutzerspuren zulässt.

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EuGH-Urteile: Der "alte Zombie" Vorratsdatenspeicherung lebt

(Bild: Marian Weyo/Shutterstock.com)

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Die vier miteinander verbundenen "Nein, aber"-Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten vom Dienstag lösen bei Bürgerrechtlern und Wächtern über die Privatsphäre der Bürger keinen ungetrübten Jubel aus. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar etwa erwartet, dass der Richterspruch die Debatte über das Protokollieren von Nutzerspuren neu entfache: "Der EuGH hat den 'alten Zombie' wieder ins Leben zurückgeholt."

"Nach jahrelangen Fanfarenstößen für den Datenschutz und die Privatsphäre signalisieren die heutigen Urteile eine zumindest leichte Wendung in der Rechtsprechung des höchsten europäischen Gerichts", konstatiert Caspar. Dieses habe sich damit auch den nationalen Diskussionen über die Sicherheit stärker angenähert und seine Gangart aus 2016 gelockert. Er hoffe, dass die Gesetzgeber die eröffneten neuen Spielräume allenfalls "mit Augenmaß und Zurückhaltung" nutzten.

Bislang hatte der EuGH stets umfassende, prinzipielle Vorgaben zum Aufbewahren der Telekommunikationsdaten auf Vorrat als unverhältnismäßig zurückgewiesen. Auch weiterhin stelle "die anlass- und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar", erläutert Caspar die neue Ansage der Luxemburger Richter. Der grundrechtlich garantierte Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation stehe einer solchen Maßnahme ihnen zufolge aber nicht mehr in jedem Fall entgegen.

Ausnahmen hält der EuGH etwa für möglich, wenn sich der betreffende Mitgliedstaat einer ernsthaften Bedrohung seiner nationalen Sicherheit gegenübersieht, die sich als tatsächlich und gegenwärtig oder vorhersehbar erweist. Dies könnte etwa bei Terrorangriffen der Fall sein. Eine zumindest temporäre Anordnung der Vorratsdatenspeicherung ist laut den Richtern so nicht mehr ausgeschlossen.

Den Beschlüssen zufolge steht es einem Mitgliedstaat auch offen, "eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen vorzunehmen". Die Internetkennungen ließen sich dann einfach über die Bestandsdaten der Provider einer konkreten Person zuordnen, ist den Richtern nicht entgangen. Einzige Voraussetzung: die Maßnahme muss "auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt" sein. Informationen, die sich "auf die zivile Identität der Nutzer" beziehen, dürften sogar ohne bestimmte Frist protokolliert werden.

Die Richter hätten hier "unter dem massiven Druck der Regierungen" und Ermittlungsbehörden "unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung" aufgegeben, beklagt Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piratenpartei. "Die zugelassene IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es, die private Internetnutzung von Normalbürgern auf Monate hinaus zu durchleuchten" und diese gläsern zu machen.

Die nun eingeschränkt zugelassene Vorratsspeicherung persönlicher Kontakte und Bewegungen habe laut einer aktuellen Studie "keinerlei messbare Wirkung auf die Aufklärung schwerer Straftaten", meint Breyer. Die entsprechende Quote sei bei Internetdelikten in Deutschland mit 58,6 Prozent schon ohne das umkämpfte Instrument überdurchschnittlich hoch und nach dem Beschluss eines ersten Gesetzes sogar gesunken, da Straftäter offenbar verstärkt Anonymisierungsdienste genutzt hätten. Breyer warnte daher davor, die Urteile als "Handlungsanweisung" heranzuziehen. Darin beschrieben würden "nur die äußersten Grenzen des rechtlich Machbaren".

Der emeritierte Rechtsprofessor Douwe Korff verweist darauf, dass laut den Entscheidungen Geheimdienste der Mitgliedsstaaten nicht einheitlichen EU-Vorgaben, sondern allein der nationalen Gesetzgebung unterworfen seien. Für sie sei so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuständig, demzufolge Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung sowie der Zugriff auf Internetknoten im nationalen Ermessen lägen.

Ein breites Bündnis von über 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsverbänden aus 16 Ländern hat die EU-Kommission zugleich aufgefordert, anlasslose Telekommunikationsüberwachung im Lichte der Urteile zu verbieten. Friedemann Ebelt von Digitalcourage betonte: "Der Standard in Demokratien muss lauten: keine Vorratsdatenspeicherung."

Die Kampagne unterstützen etwa auch der Chaos Computer Club (CCC), die Deutsche Aidshilfe, der Verein Digitale Gesellschaft, European Digital Rights (EDRi) und die Electronic Frontier Foundation (EFF). Der eco-Verband der Internetwirtschaft, der ebenfalls dabei ist, appellierte an den Gesetzgeber, einschlägige bestehende Überwachungsvorschriften für Provider aufzuheben und "damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen".

Der EuGH hat in dieser Runde Verfahren aus Frankreich, Belgien und Großbritannien behandelt (C-623/17, C-511/18, C-512/18, C-520/18). Weitere Klagen, die das aktuelle deutsche, derzeit ausgesetzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung betreffen, sind noch anhängig. Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen in Deutschland, zeigte sich zuversichtlich, dass das Gericht auch hier klarstellen werde, dass eine solche "flächendeckende Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischem Recht vereinbar ist". Es sei höchste Zeit anzuerkennen, dass die deutschen Regeln gegen Grundrechte verstießen und den Quellenschutz infrage stellten.

Die Verlegerverbände VDZ und BDZV sowie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sehen mit der Weisung aus Luxemburg "die Bürgerrechte ganz grundsätzlich" geschützt. Die für möglich erklärten Ausnahmebestimmungen dürften "nicht zulasten der Presse- und Rundfunkfreiheit gehen".

Konstantin von Notz und Tabea Rößner aus der Grünen-Bundestagsfraktion erklärten mit den Urteilen die "pauschale anlasslose Vorratsdatenspeicherung" für "mausetot". Sie seien "eine deutliche Absage" an alle, die sich in den vergangenen Wochen erneut das Instrument ausgesprochen hätten wie etwa Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die britische Bürgerrechtsorganisation Privacy International, die zu den Klägern gehört, sieht den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gestärkt. Demokratien müssten den Überwachungsbefugnissen von Sicherheitsbehörden enge Grenzen setzen.

(axk)