Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft

Der neue Medienstaatsvertrag regelt nicht nur den Rundfunk, sondern auch Online-Plattformen. Die "Modernisierung der Medienordnung" gilt ab diesem Samstag.

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(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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  • dpa

Der neue Medienstaatsvertrag in Deutschland mit Regeln für Rundfunk und Online-Plattformen tritt in Kraft. "Heute ist die letzte Ratifikationsurkunde zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland hinterlegt worden", teilte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder am Freitag in Mainz mit. Damit trete das Ganze am Samstag (7. November) in Kraft.

Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk festlegt. Das Neue: Er gilt auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs, also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen, sowie für soziale Medien und Plattformen wie Suchmaschinen, die Medieninhalte bereitstellen, sie aber nicht selbst produzieren.

Internet-Plattformen sollen zum Beispiel künftig transparent machen, nach welchen Algorithmen sie Medieninhalte zeigen. Plattformen dürfen auch bestimmte Inhalte nicht ohne gerechtfertigten Grund in den Hintergrund rücken.

Der Medienstaatsvertrag regelt übrigens nicht die Höhe des Rundfunkbeitrags. Das ist in einem anderen Staatsvertrag festgelegt.

(tiw)