Mobilitätswende: Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums für Autoindustrie

Wirtschaftsminister Peter Altmaier sieht die Autoindustrie in einer "Schlüsselrolle bei Klimaschutz und Wirtschaft", entsprechend werden die Mittel verteilt.

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Die zunehmende Fertigung von Elektroautos (VW ID.3 in Zwickau) verlangt vor allem den Zulieferern große Änderungen ab. Ihnen vor allem soll das Programm helfen.

(Bild: VW)

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Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ist das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat seine Vorstellungen genauer gefasst, wie die dafür vorgesehenen 2 Milliarden Euro den Transformationsprozess in der Autoindustrie unterstützen sollen.

Von 2020 bis 2024 sollen sie helfen, klimaschonende Antriebe, autonomes Fahren, eine digitalisierte Produktion und neue Wege der Datennutzung (Industrie 4.0), aber auch neue Mobilitätsdienstleistungen auf den Weg zu bringen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier von der CDU sieht die Fahrzeugindustrie in einer "Schlüsselrolle auf dem Weg Klimaschutz und Wirtschaft zu vereinen".

So entfallen bei der Umstellung auf E-Mobilität bisher zentrale Elemente des Fahrzeugs, Verbrennungsmotoren mit all ihren Teilen, von der Zündkerze bis zur Abgasanlage werden nicht mehr gebraucht. An ihre Stelle treten effiziente Elektromotoren, Akkus mit hoher Energiedichte und später auch Brennstoffzellen. Von der Förderung sollen vor allem die von diesem tiefgreifenden Strukturwandel besonders gebeutelten kleinen und mittleren Zulieferunternehmen profitieren. Dazu sollen "schlagkräftige Innovationscluster" in der Fläche gefördert werden.

Unternehmen können "finanzielle Anreize für Investitionen in Schlüsseltechnologien, für Forschung und Entwicklung sowie für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten erhalten". Das Förderprogramm umfasst 3 sogenannte Module. Alle drei sollen Anfang 2021 in Kraft treten:

Modernisierung der Produktion, insbesondere Investitionen in neue Anlagen und Industrie 4.0 fähige Infrastruktur zur "Modernisierung der Produktion als Schub für Produktivität und Resilienz". Gefördert werden sollen unter anderem: Transformation – insbesondere neue Anlagen und Industrie 4.0-fähige Infrastruktur, Umweltschutz, Beratungen und Schulungen, FuE-Verbundprojekte zur Lösung offener Fragen zur Implementierung von Industrie 4.0.

In allen Bereichen soll "voraussichtlich wahlweise über die Kleinbeihilfen-Regelung entsprechend des befristeten EU-Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 mit einem erhöhten Fördersatz, aber nur bis max. 800.000 EUR pro Antragsteller, gefördert werden" können.

Forschung und Entwicklung für wettbewerbsfähige und innovative Produkte als "als Schlüssel für die Zukunft". Fördern will das Ministerium:
Vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, dazu soll das bereits laufende Förderprogramm "Neue Fahrzeug-und Systemtechnologien" ausgebaut werden. Neu dazu kommt der Komplex "Experimentelle Entwicklung".

Regionale Innovationscluster zur Schaffung von Ökosystemen, für Wissens- und Erfahrungsaustausch und die gemeinschaftliche Nutzung etwa von Reallaboren. Das nennt das Ministerium "Gemeinsame Lösungen finden, Innovationscluster aufbauen".
Unter anderem profitieren sollen die Bereiche "Zentrales Clustermanagement", Beratung, Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung, Gemeinsame Investitionen, z.B. in Teststände oder Aufbau von Reallaboren, Organisation von Weiterbildung, insbesondere solcher, welche die Qualifikation der Beschäftigten den veränderten Produktionsprozessen und dem technischen Wandel anpassen.

Die Förderrichtlinien zur inhaltlichen Konkretisierung der drei Module wird das BMWi bis Jahresende veröffentlichen.

(fpi)