Freilassung abgelehnt: Julian Assange bleibt in Haft

Julian Assange muss in Großbritannien vorerst weiter im Gefängnis bleiben. Der Antrag, ihn auf Kaution freizulassen, wurde abgelehnt.

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(Bild: 360b/Shutterstock.com)

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Von
  • dpa

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt in Großbritannien vorerst in Haft. Ein Gericht in London lehnte am Mittwoch den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen, nachdem am Montag seine Auslieferung an die USA vorerst verhindert worden war.

Das Urteil gegen eine Freilassung fällte nun mit Vanessa Baraitser jene Richterin, die ihre erste Entscheidung vom Montag mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen begründet hatte, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Nun sagte sie, Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gut behandelt werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Assange wie in der Vergangenheit versuche, zu fliehen.

Assange hatte sich fast sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London einer Strafverfolgung entzogen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden – ebenso wie gegen die neue Entscheidung.

Die US-Justiz wirft Assange vor, gemeinsam mit Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seinen Unterstützern gilt er hingegen als investigativer Journalist, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.

Die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen sieht keine großen Erfolgschancen mehr für die US-Justiz. "Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Berufung der USA Erfolg haben wird", sagte die Londoner Vertreterin der Organisation, Rebecca Vincent, der Deutschen Presse-Agentur. "Ich sehe nicht, welche neuen Argumente die Anwälte vor Gericht einbringen könnten." Sie hofft, dass der gewählte US-Präsident Joe Biden nach seinem Amtsantritt die Strafverfolgung Assanges beilegen könnte. Biden soll am 20. Januar in den USA vereidigt werden und damit die Ära Donald Trumps beenden.

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, warnte vor einem Präzedenzfall, "der investigativen Journalisten den Schutz der Pressefreiheit verweigert und den Weg für ihre Strafverfolgung unter dem Vorwurf der Spionage ebnet". Das Urteil vom Montag sei gefährlich. Es gehe nur noch um die Frage, ob Assange fit genug sei, um die Haftbedingungen in den USA zu erdulden, kritisierte Melzer.

(mho)