Datenkonzerne verklagen Maryland wegen Online-Steuer

Eine neue Steuer auf Online-Reklame ist aus Sicht der US-Handelskammer und anderer Verbände verfassungswidrig. Die Klage moniert drei Rechtsverstöße.

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Skyline Baltimores

Skyline Baltimores. Weiße Dachteile des Gerichtsgebäudes lugen in der Bildmitte hinter dem Hochhaus mit Aufschrift "Bank of America" hervor.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Torge Löding
Inhaltsverzeichnis

Erst letzte Woche hat Maryland eine Steuer auf Online-Werbung beschlossen, schon geht die US-Handelskammer mit Unterstützung großer Datenkonzerne – darunter Amazon, Facebook und Google – gerichtlich dagegen vor. Die Unternehmen wollen verhindern, dass Maryland zu einem Präzedenzfall wird und andere Bundesstaaten dem Beispiel folgen.

Denn Maryland ist der erste US-Staat, der Online-Werbung besteuert. Zwar hatte der Republikanische Gouverneur Larry Hogan ein Veto eingelegt, doch fasste das Parlament einen Beharrungsbeschluss. Damit hat es durchgesetzt, dass Abgaben "aus Online-Werbung abgeleiteten Umsätzen" eingeführt werden. Der Steuersatz beträgt bis zu zehn Prozent. Klassische Werbung bleibt steuerfrei.

In der am Donnerstag eingereichten Klage argumentieren die Anwälte der Unternehmer-Allianz, dass die Steuer unfair, verfassungswidrig und unvereinbar mit Bundesgesetzen sei. Abgaben speziell auf E-Commerce-Angebote seien nicht zulässig. In ihrer Klageschrift zitieren die Kläger Unterstützer des Gesetzes wie den Wirtschaftsnobelpreisträger und ehemaligen Chefökonom der Weltbank Paul Romer, der das Vorhaben auch auf einer Senatssitzung verteidigt habe.

Dort vertrat der Ökonom die Meinung, dass "der Markt für digitale Dienstleistungen kaputt ist und dass eine Steuer auf digitale Werbung helfen kann, die Bedingungen wiederherzustellen, die für das Funktionieren des Marktes notwendig sind." Seiner Ansicht nach ist "die nachhaltige Unehrlichkeit der Leute, die Hunderte von Milliarden mit Targeting und Tracking verdient haben, der endgültige Beweis dafür, dass mit dem Markt für digitale Dienstleistungen etwas furchtbar falsch läuft."

Diese Äußerung sehen die Kläger als Beweis dafür, dass die Steuer eine Strafmaßnahme gegen die Unternehmen sei, und dies sei unzulässig. Dieser Ansatz führe zu einer Politik, die "einer Geldstrafe für wahrgenommenes Fehlverhalten gleicht".

Tatsächlich soll die Digitalsteuer insbesondere große Konzerne treffen. Wer weniger als eine Million US-Dollar pro Jahr Umsatz mit digitaler Werbung im Bundesstaat erzielt oder weniger als 100 Millionen US-Dollar weltweiten Umsatz egal womit macht, ist von der Steuer ausgenommen.

Bei größeren Gesamtumsätzen sollen 2,5 bis zehn Prozent des "in Maryland" aus digitaler Werbung "abgeleiteten Umsatzes" erhoben werden. Je mehr Gesamtumsatz ein Unternehmen macht, umso höher wird der Steuersatz. Ab 15 Milliarden Dollar Jahresgesamtumsatz sind es zehn Prozent. Aus den Einnahmen sollen 250 Millionen US-Dollar eine Bildungsreform finanzieren.

Der Gesetzestext ist allerdings sehr kurz gehalten und lässt zahlreiche Fragen offen. Unklar ist unter anderem was mit "aus Werbung abgeleiteter Umsatz" genau gemeint ist. Damit ist offen, ob ein durch Werbung angeregter Kauf darunter fällt, wann dieser Umsatz "in Maryland" entsteht, wer welchen Aufwand treiben muss, um das festzustellen, ob offline platzierte Werbung, die beispielsweise in einer Videoübertragung auch online zu sehen ist, ebenfalls besteuert wird, und ob alle oder nur bestimmte Teile der Werbekette besteuert werden.

Diese Lücken im Gesetzestext wollen die Kläger nun nutzen. Die Klage argumentiert, dass die Online-Werbe-Steuer an "vielen Mängeln" leide und infolgedessen drohe, "die Kosten für die Verbraucher zu erhöhen und es für Unternehmen schwieriger zu machen, mit potenziellen Kunden in Kontakt zu treten." Zudem versuche Maryland, Sachverhalte außerhalb des Staates zu besteuern, was nicht in der Kompetenz des Staates liegt.

Überhaupt sei das Vorhaben kontraproduktiv, sagt Caroline Harris von der US-Handelskammer in einer Erklärung: "Angesichts der aktuellen Pandemie und der wirtschaftlichen Unsicherheit ist die Erhöhung der Steuern auf Dienstleistungen, die von kleinen Unternehmen genutzt werden, um sich selbst am Laufen zu halten, eine besonders schlechte und schlecht getimte Politik."

Die Abstimmung in Maryland kam zu einem Zeitpunkt, an dem etwa ein Dutzend Staaten – darunter New York, Indiana, Montana und Washington – darüber nachdenken, wie sie Datenkonzerne für die von ihnen vermittelte Werbung, die von ihnen gesammelten Daten oder ihre Dienstleistungen besteuern können.

Diese Unternehmen – allen voran Amazon, Facebook und Google – gehören zu den größten Gegnern des Gesetzes und haben sich mit einer Vielzahl lokaler und nationaler Wirtschaftsgruppen zu einer Koalition namens "Marylanders for Tax Fairness" zusammengeschlossen. Sie hat versucht, mit Anzeigen und Lobbyarbeit bei den Abgeordneten die neue Steuer zu verhindern.

Sie argumentieren, dass Marylands neue Politik vor allem lokalen Unternehmen schade, da sie gezwungen wären, höhere Preise zu zahlen, um für ihre Angebote zu werben. Sie bemängeln außerdem die Berechnungsweise der Steuer.

Die Betreiber des Gesetzes wollen allerdings nachbessern: Ein ergänzendes Gesetz soll Medienunternehmen von der Werbebesteuerung ausnehmen und zudem verbieten, dass die Steuer an Werbetreibende durchgereicht wird. Weil Online-Werbepreise von zahlreichen Faktoren beeinflusst werden und sekündlich schwanken, wäre so ein Verbot kaum exekutierbar. Verboten wäre lediglich ein transparenter "Maryland-Aufschlag". Werbevermittler könnten jedoch höhere Preise für Vermittlung an IP-Adressen in Maryland oder bei Verwendung einschlägiger Schlagworte verrechnen, solange sie das nicht ausweisen.

Die US-Regierung wehrt sich anderenorts gegen vergleichbare Steuern, die so gestaltet sind, dass meist nur Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen erfasst sind und daher wie ein Zoll wirken. Als Antwort auf die französische Digitalsteuer haben die USA bereits Zölle angekündigt, erheben vorerst aber keine. Inzwischen droht die US-Regierung 6 weiteren Ländern mit "Digitalsteuern" Konsequenzen an. Unter Beobachtung des US-Handelsbeauftragten steht unter anderem die Europäische Union, in der Digitalsteuern politisch diskutiert werden.

Die Klage heißt Chamber of Commere v. Peter Franchot und ist am US-Bundesbezirksgericht für Maryland unter dem Az Civ.1:21-cv-410 anhängig.

(tol)